Die juristische Doktorarbeit

Die Dissertation mit dem Dr. iur. am Ende ist für viele ein, wenn nicht sogar „DAS“, Ziel. Nach der Frage des „Ob“ stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem „Wann“ und vor allem „Womit“. Voraussetzung für die Promotion ist zunächst ein gutes Examen. Für gewöhnlich ist davon auszugehen, dass mindestens ein Vollbefriedigend im Ersten Examen vorhanden sein muss, es gibt aber auch Fakultäten die ein Befriedigend in Verbindung mit erfolgreich besuchten Seminaren (Note: Gut oder Sehr gut) ausreichen lassen. Welche Note genau Voraussetzung ist, muss der jeweiligen Promotionsordnung entnommen werden.


Der richtige Zeitpunkt für die Doktorarbeit

Der wohl passendste Zeitpunkt für die Doktorarbeit ist nach dem Ersten Staatsexamen. Man ist noch im Lernmodus und das wissenschaftliche Arbeiten dürfte leichter fallen als später. Wer einen genauen Zeitplan hat, der kann in 1 1/2 Jahren mit der Promotion abgeschlossen haben und dann ins Referendariat gehen. Wer die Promotion während des Referendariats laufen lassen möchte, der hat Glück: Für die Zeit in der die Doktorarbeit abgeschlossen werden soll, wird man für gewöhnlich vom Dienst freigestellt. Daraus ergibt sich im Endeffekt auch eine längere Vorbereitungszeit auf das Zweite Staatsexamen.


Das richtige Thema und der passende Doktorvater

Ist die Note vorhanden gilt es ein Thema für sich zu finden. Das ist leichter gesagt als getan: Das Thema darf vorher noch von niemand wissenschaftlich untersucht worden sein. Ist das Wunschthema schon von jemandem wissenschaftlich bearbeitet worden sind die Erfolgsaussichten der eigenen Dissertation gering. Es bietet sich also an speziell neue Rechtsbegriffe als Thema auszuwählen oder auch Vergleiche zu anderen Rechtsordnungen zu ziehen.

Das Thema ist gefunden, nun fehlt noch der Doktorvater. Einige Universitäten weisen die Doktoranden einem Lehrstuhl zu, andere erwarten den eigenen Vorschlag eines Betreuers der Arbeit. Natürlich basieren beide Varianten auf Freiwilligkeit - von beiden Seiten. Sucht euch deshalb euren Doktorvater mit Bedacht, schließlich werdet ihr euch ggf. mehrere Jahre aneinander binden. Ebenso ist es bei vielen Universitäten Gang und Gebe dass der Doktorand am Lehrstuhl mitarbeitet, dabei handelt es sich meist um sog. halbe Stellen die euch genügend Zeit zum Verfassen eurer Arbeit lassen.

Sobald Thema und Doktorvater gefunden sind solltet ihr den Antrag auf Annahme als Doktorand bei der Fakultät stellen. Hierbei handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren.

Das Promotionsverfahren - Lehrjahre sind keine Herrenjahre

Die Dauer der Promotion variiert zwischen 1 und 5 Jahren. Diese Zeit ist gleichermaßen wissenschaftlich herausfordernd und anstrengend. Es wird Höhen und Tiefen geben, Schreibblockaden und sicherlich auch Motivationstiefs. Ein großer Punkt ist die Finanzierung der Promotion, Einkommen kann generiert werden durch eine Stelle am Lehrstuhl oder auch ein Stipendium. Die finanzielle Situation sollte vor Beginn der Promotion geklärt sein, denn damit habt ihr ein Stück mehr Sicherheit.

Eine Dissertation umfasst durchschnittlich 200 - 400 Seiten (reine Arbeit, zzgl. Literaturverzeichnis), je nach Thema und Fachgebiet kann das variieren. Ist die Bearbeitung abgeschlossen und Korrekturgelesen worden, kommt der nächste Schritt. Nun muss der Antrag auf Zulassung um Promotionsverfahren gestellt werden. Es begutachten der Erst- und Zweitgutachter eure Arbeit. Der Erstgutachter ist in der Regel der Doktorvater. Beide Gutachter müssen eine Bewertung der Arbeit abgeben und einen Vorschlag zur Benotung machen. Danach entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme der Arbeit.


Der finale Akt: Rigorosum oder Disputation

Je nach Promotionsordnung erfolgt nun der letzte Schritt: Der mündliche Teil der Promotion. Bei einigen Fakultäten ist dies das Rigorosum, hierbei werden nicht nur das Thema der eigenen Doktorarbeit abgeprüft, sondern auch andere Rechtsgebiete. Es ist im Prinzip eine mündliche Prüfung.

Bei der Disputation findet ein Gespräch zur eigenen Doktorarbeit statt, innerhalb dieses Gespräches stellen die Prüfer themenbezogene Fragen. Diese Variante der Prüfung ist sicherlich die angenehmere, denn zum Thema der eigenen Arbeit lässt sich sicherlich leichter etwas sagen.
Im Anschluss an den mündlichen Teil ziehen sich die Prüfer zurück um über die Note zu entscheiden. Hierbei gibt es fünf Notenstufen. Das „summa cum laude“ ist der Ritterschlag, übersetzt heisst es „mit höchstem Lob“. Es folgen „magna cum laude“ - mit großem Lob, „cum laude“ - mit Lob, „rite“ - genügend und „non rite“ - ungenügend.

Natürlich ist das „summa cum laude“ das Ziel eines jeden Doktoranden. Wenn Du nach einer besonderen Anwalts- oder Wahlstation (auch im internationalen Rahmen), einer Doktorandenstelle im bei einer Kanzlei, einem besonderen Praktikum oder erster Arbeitserfahrung neben dem Studium / Referendariat suchst, dann findest Du hier den perfekten Überblick: Stellenüberblick für Studenten, Referendare & Doktoranden

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