Referendariat in Thüringen

Thüringen hat etwa 2,2 Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Erfurt (ca. 214.000 Einwohner). Fand das juristische Studium noch ausschließlich an der Universität in Jena statt, so werden die Rechtsreferendare für den juristischen Vorbereitungsdienst an den Landgerichtsbezirken Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt in Erfurt.

Ausbildungsgerichte

Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist die oberste Dienstbehörde für die Referendare; die Ausbildung leiten, mit Ausnahme der Verwaltungsstation, der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichtes; die Ausbildung in der Veraltungsstation verantwortet das Innenministerium, unter Übertragung auf das Landesverwaltungsamt. Die fachliche Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgt in den Landgerichtsbezirken Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen. Eine Zuweisung in den Landgerichtsbezirk Gera ist aufgrund der Verbindung zur Studienstadt Jena neben dem Landgerichtsbezirk Erfurt begehrt. Ein Anspruch auf Zuweisung für bestimmte Standorte besteht nicht. Soziale Kriterien wie Kinder oder Ehe können neben Leistung für einen Zuweisungswunsch ebenso beachtet werden.

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellt Rechtsreferendare zweimal pro Jahr, jeweils zum 2. Mai und 1. November, ein. Die Bewerbungsunterlagen müssen dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Justizprüfungsamt, -Referat J 3-, Werner-Seelenbinder-Str. 5, 99096 Erfurt drei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin, d.h. bis spätestens 31. Januar für die Einstellung zum 1. Mai bzw. bis 31. Juli für die Einstellung zum 1. November postalisch zugehen.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Aktuell werden pro Durchgang etwa 30* Referendare eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit bestehen in Thüringen keine Wartezeiten*.

Vergütung und Nebentätigkeit

Die monatliche Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.350,00 €**, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Ehe und/oder Kinder. Zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten bleiben bis zur Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf 33 Stunden, mit juristischem Bezug 43 Stunden pro Monat nicht übersteigen.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(1. - 5. Monat)
2. Verwaltunsstation
Zuständigkeit und Zuteilung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt
fakultativer Aufenthalt in Speyer
4 Monate
(6. - 9. Monat)
3. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Strafrichter
3 Monate
(10. - 12. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
ist grundsätzlich in Thüringen, aber auch außerhalb abzuleisten
bis zu drei Monate bei einem Notar, Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle möglich, die rechtsberatende Ausbildung gewährleistet; ebenso kann die Ausbildung bis zu drei Monate bei einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet werden
Klausuren werden im 20. Monat der Rechtsanwaltsstation geschrieben
9 Monate
(13. - 21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Schwerpunktgespräch der mündlichen Prüfung vom gewählten Wahlfach abhängig
alle mündlichen Prüfungen finden in Erfurt statt
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 65 % und die mündliche Prüfung zu 35 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon drei aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht sowie eine weitere, vom Landesjustizprüfungsamt gewählte Klausur aus einem der Gebiete, welche mit Ladung zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt wird. Jede Klausur wird damit zu ca. 8,13 % in der Endnote gewichtet. Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 7,0 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten inkl. Gespräch aus dem gewählten Wahlfach zu 28,0 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

In den letzten Prüfungsdurchgängen wurden die Durchfallquoten in Thüringer geringer und lag in den Jahren 2017 und 2016 unter dem Bundesdurchschnitt (ca. 13-14 %). Die Ergebnisse im Bereich „Befriedigend“ sind höher als im Bundesdurchschnitt (ca. 40 %). Die VB-Quoten (und besser) liegen dagegen in den letzten beiden Zeiträumen unter dem überdurchschnittlichen Abschneiden der Assessoren in der Republik (VB-Gesamtdurchschnitt in der BRD etwa 16 %).

Bestanden89,8 %
Sehr gut0,0 %
Gut2,8 %
VB14,8 %
Befriedigend47,2 %
Ausreichend25,0 %
Bestanden90,9 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,0 %
VB14,5 %
Befriedigend52,7 %
Ausreichend23,6 %
Bestanden86,8 %
Sehr gut0,0 %
Gut2,8%
VB19,4 %
Befriedigend40,3 %
Ausreichend24,3 %
Bestanden82,4 %
Sehr gut0,0 %
Gut2,5 %
VB15,1 %
Befriedigend37,8 %
Ausreichend26,9 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder plus Ergänzungsband, Sartorius Band I, Gesetze des Freistaates Thüringen (für die mündliche Prüfung zusätzlich je nach Schwerpunkt – Beck-Texte Sozialgesetzbuch, Arbeitsgesetze, Europarecht, Steuergesetze)
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG-Kommentar), Kopp/Schenke (VwGO)
  • Sonstiges: Übersichtskalender des aktuellen Jahres und der vier zurückliegenden Jahre, nicht programmierbarer Taschenrechner

Besonderheiten im Bundesland

In Thüringen gibt es einen kostenfreien Klausurenkurs, in dem originale Examensklausuren aus den letzten Jahren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Hierbei ist besonders, dass die Rechtsreferendare verpflichtet werden, an mindestens 60 % der Klausuren, d.h. mindestens 22 Stück, teilzunehmen. Berechnungsgrundlage ist dabei der 5. bis 16. Ausbildungsmonat. Ausnahmen wie Krankheit verringern die Verpflichtung zur mindestens 60%iger Teilnahme an den Klausuren nicht. Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschafts- und Finanzwesen, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Recht der Europäischen Union). Der in Thüringen vormals bestehende Status eines Beamten/einer Beamtin auf Widerruf wurde im Jahr 2016 in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis umgewandelt, auf das nunmehr die beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechende Anwendung finden.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Telefonische Fragen bezüglich des Referendariats sind zentral an 0361 573511554 zu richten. Die Bewerbungsunterlagen sind postalisch an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Justizprüfungsamt, -Referat J 3-, Werner-Seelenbinder-Str. 5, 99096 Erfurt zu adressieren. Bei sonstigen Fragen hilft auch Thüringer Referendarverein e.V.. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden beim Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie auf den Seiten des Thüringer Oberlandesgerichts.

*Stand 06/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe rückwirkend zum 01.01.2019

Großkanzlei
  • Berlin
  • Hamburg
  • Köln
  • München