Referendariat in Schleswig - Holstein

Schleswig-Holstein hat knapp 2,9 Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Kiel (ca. 248.000 Einwohner). Fand das juristische Studium (mit Staatsexamen) noch ausschließlich an der Universität in Kiel statt, so werden die Rechtsreferendare für den juristischen Vorbereitungsdienst an den Landgerichtsbezirken Itzehoe, Lübeck, Kiel und Flensburg verteilt. Das Gemeinsame Prüfungsamt für das zweite Staatsexamen der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen sitzt in Hamburg (dagegen für das erste Examen in Schleswig-Holstein: Schleswig).

Ausbildungsgerichte

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist für die Referendare das zuständige Ausbildungsgericht. Die fachliche Ausbildung erfolgt an den jeweiligen Landgerichtsbezirken Itzehoe, Lübeck, Kiel und Flensburg. Die Ausbildung am Landgerichtsbezirk Kiel ist aufgrund der Verbindung zur Stadt und der Universität Kiel begehrt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht kann Zuweisungswünsche für Standorte berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausbildungsort besteht jedoch nicht. Soziale Kriterien wie Kinder oder Ehe können neben Leistung für einen Zuweisungswunsch beachtet werden.

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht stellt Rechtsreferendare sechsmal pro Jahr ein. Für die Ausbildung an den Landgerichtsbezirken Kiel und Flensburg werden Einstellungen für Februar, Juni und Oktober, für die Landgerichtsbezirke Lübeck und Itzehoe Einstellungen im April, August und Dezember vorgenommen. Die Bewerbungsunterlagen müssen der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, - Referendarabteilung -, Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig bis spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin postalisch zugehen.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Im statistischen Mittel werden etwa 50* Referendare, d. h. insgesamt etwa 300 pro Jahr*, eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit bestehen in Schleswig-Holstein keine Wartezeiten*; über etwaige Wartezeiten in der Vergangenheit gabt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht keine Auskunft. In der Leistungsliste hat sich der Notenschnitt in den vergangenen Durchgängen kontinuierlich herabgesetzt und bewegt sich zwischen 7,xx und 8,xx Punkten*.

Vergütung und Nebentätigkeit

In Schleswig-Holstein beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.294,79 €*, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Kinder. Zusätzliche Einkünfte aus angezeigten Nebentätigkeiten bleiben bis zur 1,5-fachen Höhe der Bezüge anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf grundsätzlich 8 Wochenstunden nicht überschreiten.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder auf Wunsch bei Gericht für Strafsachen
3,5 Monate
(1. - 4. Monat)
2. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
4,5 Monate
(5. - 9. Monat)
3. Verwaltungsstation
Ausbildung neben Behörde in Schleswig-Holstein auch außerhalb des Bundeslandes oder bei der deutschen Botschaft bzw. Konsulaten im Ausland möglich
fakultativer Aufenthalt in Speyer
4 Monate
(9. - 12. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
durch Nähe zu Hamburg auch dort gut in Großkanzleien abzuleisten; daneben gute kleinere Kanzleien und Boutiquen z. B. in Kiel
Ausbildung auch bis zu drei Monate bei Notar, Verband oder Unternehmen möglich
ebenso fakultativer Aufenthalt in Speyer
Klausuren werden im 21. Ausbildungsmonat geschrieben
9 Monate
(13. - 21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Schwerpunktgespräch der mündlichen Prüfung vom gewählten Wahlfach abhängig
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 70 % und die mündliche Prüfung zu 30 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 8,75 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 8 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten inkl. Gespräch aus dem gewählten Wahlfach zu 22 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

In Schleswig-Holstein liegt im Gegensatz zum benachbarten Bundesland Hamburg die Durchfallquote regelmäßig über, die VB-Quote dagegen unter dem Bundesdurchschnitt (zwischen 13-14 % Nichtbestehen bzw. VB etwa 16 %). Ein Großteil der absolvierten Examina lässt sich im Bereich „Befriedigend“ wiederfinden, was im Bundesdurchschnitts liegt (zwischen 39 % und 40 %). Auch „ausreichende“ Examina bewegen sich etwa im bundesweiten Schnitt (27-28 %). Der Notendurchschnitt darf jedoch nicht ableiten, dass die Examina in Schleswig-Holstein schwerer als im Rest der Republik sind: Schleswig-Holstein nimmt mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt für das zweite juristische Staatsexamen mit den Ländern Hamburg und Bremen an einheitlichen Examensklausuren teil; im Gegensatz zu Schleswig-Holstein fallen die Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung in den Ländern Hamburg und Bremen deutlich besser aus (siehe dazu Statistik BMJV, Juristenausbildung 2014-2017).

Bestanden79,4 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,4 %
VB11,5 %
Befriedigend37,8 %
Ausreichend28,7%
Bestanden88,9 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,3 %
VB10,4 %
Befriedigend43,4 %
Ausreichend24,8 %
Bestanden87,1 %
Sehr gut0,0 %
Gut2,3 %
VB13,2 %
Befriedigend43,5 %
Ausreichend28,1 %
Bestanden79,3 %
Sehr gut0,0 %
Gut2,1 %
VB14,0 %
Befriedigend38,4 %
Ausreichend24,7 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder, Sartorius I
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG), Kopp/Schenke (VwGO)
  • Je nach Schwerpunktbereich im mündlichen Teil: Arbeitsgesetze (Beck dtv), Aktuelle Steuergesetze (Beck’sche Textausgaben), Baumbach/Hopt (HGB), Gräber (Finanzgerichtsordnung), Klein (Abgabenordnung)

Besonderheiten im Bundesland

In Schleswig-Holstein gibt es einen kostenfreien freiwilligen Klausurenkurs, in dem originale Examensklausuren aus den letzten Jahren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Zudem bietet das OLG in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Prüfungsamt ein Probeexamen zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung an. Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familienrecht, Staat und Verwaltung, Wirtschaft und Steuern, Arbeit und Soziales).

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen hinsichtlich des Referendariats können per E-Mail an olg-referendariat@olg.landsh.de gerichtet werden. Weitere Kontaktdaten mit Telefonnummern der Sachbearbeitung und der Geschäftsstelle sind hier zusammengestellt (die Zuständigkeiten richten sich jeweils nach dem Buchstaben des Familiennamens). Die Bewerbungsunterlagen sind an die Präsidentin des Referendare Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, - Referendarabteilung -, Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig bis spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin zu adressieren. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Der Referendarrat in Schleswig-Holstein ist weiterer Ansprechpartner und hilft mit Auskünften.

*Stand 06/2019

Großkanzlei
  • Berlin
  • Hamburg
  • Köln
  • München