Referendariat in Sachsen

Sachsen hat etwas über vier Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Dresden (ca. 550.000 Einwohner). Fand das juristische Studium noch ausschließlich an der Universität in Leipzig statt, so werden die Rechtsreferendare für den juristischen Vorbereitungsdienst an den Landgerichtsbezirken Leipzig, Chemnitz und Dresden verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt in Dresden.

Ausbildungsgerichte

Das Oberlandesgericht Dresden ist für die Referendare das zuständige Ausbildungsgericht im Bundesland. Die fachliche Ausbildung erfolgt an den jeweiligen Stammdienststellen an den Landgerichten in Leipzig, Chemnitz und Dresden. Die Ausbildung am Landgericht Leipzig ist aufgrund der Verbindung zur Universität und zur pulsierenden Stadt Leipzig besonders begehrt. Das Oberlandesgericht Dresden versucht Zuweisungswünsche für Standorte zu berücksichtigen, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Erfahrungsgemäß sind der Ausbildung am Landgericht Leipzig leistungsstärkere Juristen zugewiesen (Note der ersten juristischen Prüfung). Soziale Kriterien wie Kinder oder Ehe können neben Leistung für einen Zuweisungswunsch ebenso beachtet werden.

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Oberlandesgericht Dresden stellt Rechtsreferendare zweimal pro Jahr, jeweils zum 1. Mai und 1. November, ein. Die Bewerbungsunterlagen müssen dem Oberlandesgericht Dresden (Referat Rechtsreferendare, Schloßplatz 1, 01067 Dresden) bis spätestens 20. Februar für die Einstellung zum 1. Mai bzw. bis 31. Juli für die Einstellung zum 1. November postalisch zugehen.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Aktuell werden pro Durchgang etwa 135* Referendare eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit bestehen in Sachsen keine Wartezeiten*.

Vergütung und Nebentätigkeit

Die monatliche Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.595,00 €**, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Ehe und/oder Kinder bzw. vermögenswirksamer Leistungen. Zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten bleiben bis zur Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf acht Wochenstunden nicht übersteigen.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(1. - 5. Monat)
2. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Strafrichter
3 Monate
(6. - 8. Monat)
3. Verwaltunsstation
Ausbildung neben Behörde auch am Verwaltungsgericht möglich (eigene Bewerbung)
fakultativer Aufenthalt in Speyer
4 Monate
(9. - 12. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
vor allem in Leipzig und Dresden sitzen renommierte Großkanzleien und Boutiquen
Klausuren werden im 20. Monat der Rechtsanwaltsstation geschrieben
9 Monate
(13. - 21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Schwerpunktgespräch der mündlichen Prüfung vom gewählten Wahlfach abhängig
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 2/3 und die mündliche Prüfung zu 1/3 in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 8,33 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 6,66 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten inkl. Gespräch aus dem gewählten Wahlfach zu 26,66 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Wer in Sachsen Examen schreibt, hat gute Karten zu bestehen: die Durchfallquoten liegen in den letzten Jahren unter Bundesdurchschnitt (ca. 14 %). Der VB-Schnitt in Sachsen ist allerdings ebenso unter dem Bundesdurchschnitt (etwa 16 %); Assessoren in Sachsen haben mehr ausreichende Examina als im übrigen Bundesgebiet (Bundesdurchschnitt zwischen 27-28 %). Die Durchschnittsnoten in Sachsen werden maßgeblich durch die höhere Gewichtung der schriftlichen Leistungen (2/3) im Vergleich zur mündlichen Leistung (1/3) geprägt. Viele Bundesländer gewichten die schriftliche Prüfung zu 60 % und die mündliche Prüfung zu 40 % (Nachweise zu allen Zahlen: BMJV, Juristenausbildung 2014-2017, s. o.). Da erfahrungsgemäß die mündliche Prüfung wohlwollender als die schriftliche Prüfung bewertet wird, kann die Durchschnittsnote in anderen Bundesländern noch mehr verbessert werden (wenn die Prüfungskommission passt…).

Bestanden88,0 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,8 %
VB10,9 %
Befriedigend42,9 %
Ausreichend33,5 %
Bestanden90,0 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,2 %
VB14,5 %
Befriedigend41,0 %
Ausreichend33,3 %
Bestanden87,8 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,8 %
VB11,0 %
Befriedigend34,2 %
Ausreichend41,8 %
Bestanden82,8 %
Sehr gut0,4 %
Gut1,3 %
VB13,8 %
Befriedigend33,6 %
Ausreichend33,6 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder plus Ergänzungsband, Sartorius Band I, Sartorius Band II oder Beck-Texte Europarecht, Beck-Texte Arbeitsgesetze, Gesetze des Freistaates Sachsen,
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG-Kommentar), Kopp/Schenke (VwGO)
  • Sonstiges: Übersichtskalender für das aktuelle und die beiden vorherigen Jahre, nicht programmierbarer Taschenrechner

Besonderheiten im Bundesland

Das Bundesland wirbt mit einem modernen Ausbildungsumfeld und umfangreichen Unterrichtsangeboten. Praktisch in Sachsen: Man lernt den Stoff in den Arbeitsgemeinschaften durchweg, d. h. auch wenn man in der Verwaltungs- oder Rechtsanwaltsstation ist, hört man weiterhin Vertiefungssachen im Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht. Das Übungs- und Lehrkonzept dieser Art ist sehr sinnvoll, um gegen das stetige Vergessen anzukämpfen. Daneben gibt es in Sachsen einen kostenfreien Klausurenkurs, in dem originale Examensklausuren aus den letzten Jahren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Zudem bietet das OLG in Zusammenarbeit mit dem LJPA einen Intensivkurs sowie ein Probeexamen zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung an. Für die mündliche Prüfung der Wahlstation gibt es Lehrveranstaltungen im jeweiligen Schwerpunktbereich, zuzüglich Übungen für den Aktenvortrag. Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht, Internationales Recht, Europa- und Völkerrecht).

Ansprechpartner und weitere Informationen

Elektronische Anfragen bezüglich des Referendariats sind zentral an referendariat@olg.justiz.sachsen.de zu richten oder unter (0351) 446-1529 zu stellen. Weitere Kontaktdaten sind hier zusammengestellt. Die Bewerbungsunterlagen sind postalisch an das Oberlandesgericht Dresden, Referat Rechtsreferendare, Schloßplatz 1, 01067 Dresden zu adressieren. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts Dresden.

*Stand 05/2019 ** Stand 2/2021 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe zum 01.05.2021

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