Referendariat in Sachsen - Anhalt

Sachsen-Anhalt hat 2,2 Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Magdeburg (238.000 Einwohner). Fand die juristische Ausbildung für das erste Examen noch ausschließlich in der Stadt Halle (Saale) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg statt, so werden die Rechtsreferendare im gesamten Bundesland für den juristischen Vorbereitungsdienst verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt in Magdeburg; dort sind in der Regel auch alle mündliche Prüfungen der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die schriftlichen Prüfungen werden gewöhnlich in Halle (Saale) geschrieben.

Ausbildungsgerichte

Das Oberlandesgericht Naumburg ist für die Referendare zuständiges Ausbildungsgericht. Arbeitsgemeinschaften werden jeweils an den Landgerichten in Halle, Magdeburg und Dessau eingerichtet. Auf Wunsch und Bedarf der Referendare kann auch das Landgericht Stendal mit der Stationsausbildung betraut werden. Das Oberlandesgericht versucht, Zuweisungswünsche für Standorte zu berücksichtigen. Vor allem soziale Kriterien wie Kinder oder Ehe können neben Leistung für einen Zuweisungswunsch beachtet werden.

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Oberlandesgericht Naumburg stellt Rechtsreferendare zweimal pro Jahr, jeweils zum 1. März und 1. September, ein. Die Bewerbungsunterlagen sollten bis spätestens sechs Wochen vor Bewerbungsschluss, d.h. jeweils Mitte Januar zum 1. März bzw. Mitte Juli zum 1. September, beim Oberlandesgericht eingehen.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Aktuell werden pro Durchgang etwa 30 bis 40* Referendare eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit bestehen in Sachsen-Anhalt keine Wartezeiten*.

Vergütung und Nebentätigkeit

Die monatliche Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.261,75 €**, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Ehe und/oder Kinder. Sachsen-Anhalt zahlt einmal jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe von 200 €. Zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeit bleiben bis zu einer Höhe von 500 € pro Monat anrechnungsfrei.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
4 Monate
(1. - 4. Monat)
2. Strafstation
Ausbildung ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft
4 Monate
(5. - 8. Monat)
3. Verwaltunsstation
Ausbildung neben Behörde auch zur Hälfte am Verwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt möglich (eigene Bewerbung bei Behörden und Gerichten möglich)
fakultativer Aufenthalt in Speyer
4 Monate
(9. - 12. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
neben der anwaltlichen Ausbildung (mind. sechs Monate) auch bis zu drei Monate bei Notar/Unternehmen/Verband möglich; nach den schriftlichen Prüfungen ebenso im Ausland
Klausuren werden im 20. Monat der Rechtsanwaltsstation geschrieben
9 Monate
(13. - 21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Schwerpunktgespräch der mündlichen Prüfung vom gewählten Wahlbereich abhängig
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 60 % und die mündliche Prüfung zu 40 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon in der Regel vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 7,5 % der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 10 % in der Gesamtnote, das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten plus Gespräch aus dem gewählten Schwerpunktbereich, welcher vom Wahlbereich abhängig ist, zu 30 %.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Gründe der niedrigen VB-Quoten in der Vergangenheit sind zu hinterfragen: Eine Erklärung kann lauten, dass ein Großteil der bisherigen leistungsstarken Absolventen nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums in andere Bundesländer, z.B. nach Berlin, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Hessen, NRW oder Umgebung, wechselten. Nur eine geringe Zahl an Absolventen der Rechtswissenschaften blieb in der Vergangenheit für das Referendariat in Sachsen-Anhalt (>2.000 Jurastudierende an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und nur ca. 70-80 Neueinstellungen an Referendare pro Jahr). Es fällt zwar auf, dass im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt eine nur sehr geringe Zahl an Referendaren durch das zweite Examen gefallen sind, jedoch eine Gesamtbewertung oberhalb von „befriedigend“ seltener geworden ist.

Bestanden92,4%
Sehr gut0,0 %
Gut2,5 %
VB7,6 %
Befriedigend39,2 %
Ausreichend43,0 %
Bestanden81,2 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,2 %
VB12,9 %
Befriedigend40,0 %
Ausreichend27,1 %
Bestanden83,5 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,1 %
VB12,1 %
Befriedigend38,5 %
Ausreichend31,9 %
Bestanden74,7 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,1 %
VB4,6 %
Befriedigend34,5 %
Ausreichend34,5 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder plus Ergänzungsband, Sartorius Band I, Sartorius Band II, Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO) und Zöller (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG-Kommentar), Kopp/Schenke (VwGO)

Besonderheiten im Bundesland

Das zweite juristische Staatsexamen sowie sämtliche AG-Klausuren können elektronisch am Notebook geschrieben werden. Sachsen-Anhalt bietet einen kostenfreien Klausurenkurs inkl. Korrekturen der geschriebenen Klausuren für Referendare an. AG-Gruppen sind im Bundesland bewusst klein gehalten (bis maximal 15 Personen), wodurch eine bessere Betreuung sichergestellt werden soll. Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Mindestens die Hälfte des Vorbereitungsdienstes, z.B. Zivil-, Straf- und Verwaltungsstation, muss in Sachsen-Anhalt absolviert werden. Darüber hinaus können die Stationen in jedem Bundesland bzw. im Ausland frei gewählt werden. Die Verwaltungsstation muss zwingend in der BRD abgeleistet werden, ein Auslandsaufenthalt ist hierbei noch nicht möglich. Das Schwerpunktgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht oder Europarecht).

Ansprechpartner und weitere Informationen

Sämtliche elektronischen Anfragen bezüglich des Referendariats sind zentral an olg@justiz.sachsen-anhalt.de zu richten. Die Bewerbungsunterlagen sind postalisch an den Präsidenten des OLG Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg zu adressieren. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat, Ausbildungsinhalten (Ausbildungsmappe) und Ansprechpartner finden sich auf den Seiten des Oberlandesgericht Naumburg.

*Stand 05/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe rückwirkend zum 01.01.2019