Referendariat in Saarland

Saarland hat knapp eine Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Saarbrücken (ca. 180.000 Einwohner). Das juristische Studium (mit Staatsexamen) kann an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken absolviert werden. Rechtsreferendare werden nach Bewerbung im einzigen Landgerichtsbezirk des Bundeslandes verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt ebenso in Saarbrücken.

Ausbildungsgerichte

Das Saarländische Oberlandesgericht ist für die Rechtsreferendare zugleich die oberste Ausbildungsbehörde. Die fachliche Ausbildung erfolgt im saarländischen Landgerichtsbezirk. Die Anzahl der Bewerbungen pro Durchgang können die tatsächlichen Aufnahmekapazitäten übersteigen.

Einstellungstermine und Bewerbung

Im Saarland werden Rechtsreferendare zweimal pro Jahr, jeweils zum März und September, eingestellt. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an das Ministerium der Justiz, Referat A 2, Franz‐Josef‐Röder‐Straße 17, 66119 Saarbrücken bis spätestens ca. sechs Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin zu adressieren (Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für Einstellung zum 1. März, bzw. 15. Juli für Einstellung zum 1. September).

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Im statistischen Mittel werden etwa 35 Referendare pro Durchgang, d. h. insgesamt etwa 70 pro Jahr*, eingestellt.

Wartezeiten

Im Saarland können Wartezeiten bestehen*, offizielle Angaben gibt das Oberlandesgericht hierzu jedoch nicht. Von vergangenen Referendaren wurde jedoch geäußert, dass die Wartezeit bis zu 6 Monate betragen konnte. Die Bewerber werden gemäß folgendem Schlüssel in den Vorbereitungsdienst eingestellt: Bis zu 10 % an Härtefälle; von den verbleibenden Kapazitäten, die nicht an Härtefälle vergeben wurden: 60 % nach Leistung und 40 % Prozent nach Wartezeit.

Vergütung und Nebentätigkeit

Im Saarland beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.141,26 €**, zuzüglich etwaiger Familienzuschläge. Zusätzliche Einkünfte aus angezeigten Nebentätigkeiten bleiben bis zur 1,5-fachen Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Nebentätigkeiten, die juristischen Bezug haben, können bis zu 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder am Amtsgericht in Strafsachen
3 Monate
(1. - 3. Monat)
2. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(4. - 8. Monat)
3. Verwaltunsstation
Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde oder am Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgericht
fakultativer Aufenthalt in Speyer
3 Monate
(9. - 11. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation I
spezialisierte und renommierte Boutiquen in Saarbrücken
6 Monate
(12. - 17. Monat)
5. Rechtsanwaltsstation II
Klausuren werden im 18. Ausbildungsmonat geschrieben
Ausbildung bis zu drei Monate bei Notar, Verband, Unternehmen oder ausländischen Rechtsanwälten nach schriftlicher Prüfung möglich (fakultativ)
4 Monate
(18. - 21. Monat)
6. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
7. Mündliche Prüfung 25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 70 % und die mündliche Prüfung zu 30 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden sieben Klausuren geschrieben, davon drei aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht, eine aus dem Strafrecht sowie eine Wahlklausur aus dem Zivil- oder Öffentlichen Recht (jede Klausur wird damit zu 10 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung aus dem Wahlbereich zählt zu 10 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten zu 20 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Wer im Saarland das zweite Staatsexamen absolviert, kann relativ entspannt sein: Die Durchfallquoten sind im bundesweiten Vergleich teils erheblich niedriger als im Durchschnitt der Republik (ca. 13-14 %). Gleichwohl fällt auf, dass im Saarland das Prädikat sparsamer als im Mittelwert aller übrigen Bundesländer (etwas über 16 %) vergeben wird. Befriedigende und ausreichende Examina sind im Saarland häufiger oberhalb des Bundesdurchschnitts vorzufinden (Quellen siehe BMJV, Juristenausbildung 2014-2017).

Bestanden90,6 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,9 %
VB14,2 %
Befriedigend40,6 %
Ausreichend34,9 %
Bestanden86,0 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,2 %
VB14,0 %
Befriedigend33,7 %
Ausreichend37,2 %
Bestanden95,8 %
Sehr gut0,0 %
Gut2,8 %
VB12,5 %
Befriedigend45,8 %
Ausreichend34,7 %
Bestanden92,6 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,0 %
VB16,2 %
Befriedigend38,8 %
Ausreichend38,7 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: a) Schönfelder mit Ergänzungsband oder juris Lex, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht; b) Sartorius I oder juris Lex, Öffentliches Recht; c) Hümmerich/Kopp (Saarländische Gesetze) oder Freymann/Kröninger/Wendt (Landesrecht Saarland) oder juris Lex (Landesrecht Saarland); d) Sartorius II oder Europa-Recht (Beck dtv); e) Strafvollzugsgesetze (Beck dtv)
  • Kommentare: a) Palandt (BGB); b) Thomas/Putzo (ZPO); c) Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann (ZPO) oder Zöller (ZPO) oder Musielak/Voit (ZPO); d) Fischer (StGB), e) Meyer-Goßner (StPO), f) Kopp/Ramsauer (VwVfG), g) Kopp/Schenke (VwGO)

Besonderheiten im Bundesland

Bis zum Examen werden 22 Klausuren unter Examensbedingungen geschrieben. Jeden Monat wird zudem die Anfertigung einer weiteren Klausur im freiwilligen Klausurenkurs angeboten; die Korrektur kostet 10 €. Eine vorherige Anmeldung zum Mitschreiben der Klausur ist erforderlich; das Wahrnehmen der Besprechung ist dagegen auch ohne Anmeldung möglich. Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Der Notenverbesserungsversuch ist mit 400 € Prüfungsgebühr im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich günstiger.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Bei Fragen und Problemen steht der Personalrat der Rechtsreferendare gerne zur Verfügung. Eine zusammenfassende Broschüre des Justizministeriums beinhaltet neben den Seiten des Oberlandesgerichts weitere Informationen zum Rechtsreferendariat im Saarland.

*Stand 08/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe rückwirkend zum 01.01.2019

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