Referendariat in Rheinland - Pfalz

Rheinland-Pfalz hat ca. 4,1 Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Mainz (knapp über 217.000 Einwohner). Das juristische Studium (mit Staatsexamen) kann an den Universitäten Mainz und Trier absolviert werden. Rechtsreferendare werden je nach Bewerbung am Oberlandesgericht Koblenz auf die jeweiligen Landgerichtsbezirke der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt in Mainz.

Ausbildungsgerichte

Das Oberlandesgericht Koblenz ist für die Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz zugleich die oberste Ausbildungsbehörde. Die fachliche Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Zweibrücken an den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier (im OLG-Bezirk Koblenz) sowie Frankenthal, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken (im OLG-Bezirk Zweibrücken). Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk gibt es nicht. Die Ableistung des Rechtsreferendariats im Landgerichtsbezirk Mainz ist wegen der Verbindung zur Universität Mainz und der Nähe zu Frankfurt am Main beliebt. Ebenso ist der Landgerichtsbezirk Trier bei Absolventen der Universität Trier gefragt. Die Anzahl der Bewerbungen pro Durchgang können im Einzelfall die tatsächlichen Aufnahmekapazitäten übersteigen, weshalb alternative Wünsche angegeben werden müssen. Größere Chancen auf Zuweisung in den ersten gewünschten Landgerichtsbezirk soll es bei familiärer Gebundenheit oder bei einem bereits länger bestehenden Wohnsitz geben.

Einstellungstermine und Bewerbung

In Rheinland-Pfalz werden Rechtsreferendare zweimal pro Jahr, jeweils zum Mai und November, eingestellt. Das Oberlandesgericht Koblenz ist für die Rechtsreferendare das zuständige Ausbildungsgericht und Zulassungsbehörde, auch wenn die fachliche Ausbildung gemeinsam mit dem Oberlandesgericht Zweibrücken erfolgt. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an die Präsidentin das Oberlandesgerichts Koblenz, Referendarabteilung, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin, jedoch nicht früher als Januar für den Einstellungstermin im Mai bzw. Juli für den Einstellungstermin im November zu adressieren.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Im statistischen Mittel werden etwa 135 Referendare pro Durchgang, d. h. insgesamt etwa 270 pro Jahr*, eingestellt.

Wartezeiten

In Rheinland-Pfalz bestehen grundsätzlich keine Wartezeiten*, jedoch kann es wegen der Beliebtheit verschiedener Landgerichtsbezirke wie Mainz oder Trier nicht zur gewünschten Zuweisung, sondern zur Verteilung der Bewerber auf eine alternative Stelle in Betracht kommen. Sollte es in den nächsten Jahren dennoch zu Wartezeiten in Rheinland-Pfalz kommen, werden Bewerber nach folgendem Schlüssel in den Vorbereitungsdienst eingestellt: 60 % nach Leistung und Qualifikation, bis zu 20 % an Härtefälle und die übrigen Prozent nach Wartezeit.

Vergütung und Nebentätigkeit

In Rheinland-Pfalz beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.278,29 €**, zuzüglich etwaiger Familienzuschläge. Zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten bleiben bis zur 1,5-fachen Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Eine zeitliche Beschränkung für Nebentätigkeiten sieht die Unterhaltsbeihilfenverordnung nicht vor. Nebentätigkeiten sind hinsichtlich ihres zeitlichen Umfangs von einer etwaigen Prüfung oder Limitierung im Einzelfall abhängig. Grundsätzlich müssen Nebentätigkeiten genehmigt werden; jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen, die nur einer Anzeige und keiner Genehmigung bedürfen, welche im Merkblatt zusammengefasst sind.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(1. - 5. Monat)
2. Verwaltungsstation
Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde und bis zu zwei Monate am Verwaltungsgericht möglich
fakultativer Aufenthalt in Speyer
4 Monate
(6. - 9. Monat)
3. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder am Strafgericht
3 Monate
(10. - 12. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation:
renommierte Großkanzleien und Boutiquen bspw. in der Nähe von Frankfurt am Main
Ausbildung bis zu drei Monate beim Notar, Verband, Unternehmen, der Universität in Speyer oder in einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich (fakultativ)
Klausuren werden im 18. Ausbildungsmonat in Mainz, Koblenz, Trier, Frankenthal oder Zweibrücken geschrieben (was dem LJPA durch Formular zu melden ist)
9 Monate
(13. - 21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Prüfung findet ebenso in Mainz, Koblenz, Trier, Frankenthal oder Zweibrücken statt
Neben dem Pflichtfachstoff erstreckt sich die mündliche Prüfung auch auf ein durch den Prüfungskandidaten bzw. Prüfungskandidatin zu bestimmendem Wahlfach.
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 60 % und die mündliche Prüfung zu 40 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 7,5 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung aus dem Wahlbereich zählt zu 6 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten inklusive Gespräch aus dem Wahlbereich zu 24 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Wer in Rheinland-Pfalz das zweite Staatsexamen absolviert, der kann relativ entspannter sein: Die Durchfallquoten sind im bundesweiten Vergleich etwas niedriger als im Durchschnitt der Republik (ca. 13-14 %). Gleichwohl fällt auf, dass in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz das Prädikat sparsamer als im Mittelwert aller übrigen Bundesländer (etwas über 16 %) vergeben wird. Befriedigende und ausreichende Examina sind in Rheinland-Pfalz zumeist oberhalb des Bundesdurchschnitts vorzufinden (Quellen siehe BMJV, Juristenausbildung 2014-2017).

Bestanden86,7 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,4 %
VB12,9 %
Befriedigend44,8 %
Ausreichend27,6 %
Bestanden89,0 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,8 %
VB13,4 %
Befriedigend45,6 %
Ausreichend28,3 %
Bestanden89,4 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,2 %
VB12,5 %
Befriedigend47,7 %
Ausreichend28,0 %
Bestanden91,1 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,3 %
VB17,8 %
Befriedigend44,6 %
Ausreichend28,5 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder mit Ergänzungsband, Sartorius I, Hufen/Jutzi/Westenberger (Landesrecht Rheinland-Pfalz); Beck dtv Arbeitsgesetze
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG), Kopp/Schenke (VwGO)
  • Je nach Wahlfach für die mündliche Prüfung: Fechner/Mayer (Medienrecht), Aichberger (Sozialgesetzbuch), Steuergesetze und Steuerrichtlinien (Beck), Kapitalmarktrecht (Beck dtv), Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht (Beck dtv)

Besonderheiten im Bundesland

In Zusammenarbeit mit dem Landesjustizprüfungsamt werden kostenfreie Klausurenkurse angeboten, in denen originale Examensklausuren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Dazu werden Klausuren zweimal pro Monat, jeweils im Wechsel der drei Rechtsgebiete, zum Download bereitgestellt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Zivilrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht oder Europäisches und Deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht). Der Notenverbesserungsversuch ist mit 400 € Prüfungsgebühr im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich günstiger.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen hinsichtlich des Rechtsreferendariats beantwortet Frau Anne Jung, Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken, telefonisch unter 06332 805-376. Daneben stehen verschiedene Sachbearbeiter am Oberlandesgericht Koblenz zur Klärung offener Fragen zur Verfügung; eine Übersicht ist hier zusammengestellt. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts Koblenz und des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Eine zusammenfassende Ausbildungsmappe beinhaltet zudem umfängliche Informationen zum Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz.

*Stand: 08/2019
** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe rückwirkend zum 01.07.2019

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