Referendariat in Niedersachsen

Niedersachsen hat knapp 8 Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Hannover (ca. 535.000 Einwohner). Das juristische Studium (mit Staatsexamen) kann an den Universitäten Hannover, Göttingen und Osnabrück absolviert werden. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden je nach Bewerbung an einem der drei Oberlandesgerichtsbezirke auf die jeweiligen Ausbildungsgerichte verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt in Celle.

Ausbildungsgerichte

Niedersachsen hat drei Oberlandesgerichte: Braunschweig, Celle und Oldenburg. Je nach Bewerbung an einem dieser drei Gerichte ist dieses das jeweils zuständige Ausbildungsgericht für die Rechtsreferendarinnen und Referendare. Die fachliche Ausbildung erfolgt an den jeweiligen ordentlichen Gerichten (Land- und Amtsgerichte), je nach Landgerichtsbezirk:

  1. OLG Braunschweig: Landgericht Braunschweig und Göttingen
  2. OLG Celle: Landgericht Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden
  3. OLG Oldenburg: Landgericht Aurich, Oldenburg und Osnabrück

Einen Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Landgerichtsbezirks innerhalb des ausgesuchten OLG-Bezirks gibt es nicht. Die Ableistung des Rechtsreferendariats in den Landgerichtsbezirken Göttingen (OLG Braunschweig), Hannover (OLG Celle) und Osnabrück (OLG Oldenburg) ist wegen der Verbindung zu den jeweiligen Universitäten beliebt (die Anzahl der Bewerbungen pro Durchgang können die tatsächlichen Aufnahmekapazitäten übersteigen).

Einstellungstermine und Bewerbung

Die drei Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg stellen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare viermal pro Jahr, d. h. im März, Juni, September und Dezember ein. Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen müssen dem präferierten OLG frühestens fünf Monate, spätestens jedoch zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin zugehen. Das Bewerbungsverfahren in Niedersachsen ist teilweise digital: Die Anträge auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienstes werden am OLG Celle und OLG Oldenburg zunächst per Online-Formular akzeptiert; die entsprechenden Nachweise müssen jedoch im Anschluss an die jeweiligen Oberlandesgerichte adressiert werden:

  1. Bewerbungsunterlagen an das Oberlandesgericht Celle, Referendarabteilung, Postfach 1102, 29201 Celle
  2. Bewerbungsunterlagen an das Oberlandesgericht Oldenburg, Referendarabteilung, Postfach 2451, 26014 Oldenburg

Ausgenommen vom Online-Bewerbungsverfahren ist bisher* das OLG Braunschweig. Der Anstellungsantrag des Oberlandesgerichts Braunschweig ist wie gewöhnlich zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen an das Oberlandesgericht Braunschweig, Postfach 3627, 38026 Braunschweig zu adressieren.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Im statistischen Mittel werden etwa 140* Referendare pro Durchgang, d. h. insgesamt etwa 560 pro Jahr*, eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit können in Niedersachsen Wartezeiten bestehen. Die jeweiligen Oberlandesgerichte geben aufgrund der Schwankungen der Bewerbungen selbst keine Angaben mehr zur Länge der Wartezeit. Lediglich das OLG Celle gibt an, dass die Wartezeiten „kurz“* seien. Je höher die Note im ersten Examen ist, umso kürzer ist auch die Wartezeit in Niedersachsen für den gewünschten Einstellungszeitpunkt. Immerhin hängt das überwiegende Kriterium der Einstellung von der Punktzahl im ersten Examen ab. Daneben können etwaige Wartezeiten oder ggf. auch Härtefälle berücksichtigt werden.

Vergütung und Nebentätigkeit

In Niedersachsen beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.241,63 €**, zuzüglich etwaiger Familienzuschläge für Ehe und/oder Kinder. Zusätzliche Einkünfte aus angezeigten Nebentätigkeiten bleiben bis zur Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf acht Wochenstunden nicht überschreiten; für Beschäftigungen als Hilfskraft, wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Tätigkeiten als Korrekturassistent/in an Universitäten nicht mehr als 46 Stunden pro Monat.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(1. - 5. Monat)
2. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft
3 Monate
(6. - 8. Monat)
3. Verwaltungsstation
Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde (auch in anderen Bundesländern möglich)
fakultativer Aufenthalt in Speyer
3 Monate
(9. - 11. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
gute Boutiquen und Niederlassungen von Großkanzleien z. B. in Hannover oder in Nachbarbundesländer (z. B. Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen)
Ausbildung bis zu drei Monate beim Notar, Verband oder Unternehmen (fakultativ)
Klausuren werden im 20. Ausbildungsmonat geschrieben
9 Monate
(12. - 20. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
4 Monate
(21. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Neben dem Pflichtfachstoff erstreckt sich die mündliche Prüfung auch auf ein durch den Prüfungskandidaten bzw. Prüfungskandidatin zu bestimmenden Wahlfachbereich
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 60 % und die mündliche Prüfung zu 40 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und eine aus dem Strafrecht, plus eine Wahlklausur aus einem der drei Rechtsgebiete, was dem OLG bis zum Ende der dritten Pflichtstation mitgeteilt werden muss – falls keine Auswahl erfolgt, fällt die Entscheidung von Amts wegen auf Strafrecht (jede Klausur wird damit in der Endnote zu 7,5 % gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung mit Vertiefungsgespräch zählt zu 12 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten zu 28 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Niedersachsen holte in den letzten Jahren bei der VB-Quote auf, die sich inzwischen im Bundesdurchschnitt befindet; gleichzeitig sind die Durchfallquoten etwas höher als im Rest der Republik (ca. 13-14 %). Ebenso liegen die Ergebnisse im Bereich „befriedigend“ leicht über der Quote im Vergleich zu allen anderen Bundesländern (Quellen siehe BMJV, Juristenausbildung 2014-2017).

Bestanden86,4 %
Sehr gut0,2 %
Gut0,8 %
VB16,2 %
Befriedigend43,8 %
Ausreichend25,4 %
Bestanden82,8 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,0 %
VB13,3 %
Befriedigend46,4 %
Ausreichend22,0 %
Bestanden82,2 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,7 %
VB13,5 %
Befriedigend41,4 %
Ausreichend26,6 %
Bestanden82,5 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,6 %
VB11,8 %
Befriedigend41,4 %
Ausreichend28,7 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder, Schönfelder Ergänzungsband, Sartorius I, März (Niedersächsische Gesetze)
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO),
  • Je nach Wahlbereich im mündlichen Teil: Nipperdey I (Arbeitsrecht) oder Arbeitsgesetze (Beck dtv), Aichberger (Sozialgesetzbuch) oder Sozialgesetzbeuch (Beck dtv) und SGG-Sozialgerichtsgesetz (Beck dtv), Steuergesetze (Beck) oder Steuergesetze (Beck dtv) und AO/FGO-Steuerverfahrensrecht (Beck dtv), Sartorius II oder Europa-Recht (Beck dtv)

Besonderheiten im Bundesland

In Niedersachsen gibt es einen kostenfreien, freiwilligen Klausurenkurs während des gesamten Referendariats, in dem originale Examensklausuren aus den letzten Jahren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Zudem werden niedersächsischen Rechtsreferendaren weitere Musterklausuren angeboten, die nach Akkreditierung beim LJPA eingesehen werden können. Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Europarecht). Der Notenverbesserungsversuch ist mit 400 € Prüfungsgebühr im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich günstiger.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen hinsichtlich des Rechtsreferendariats können jeweils an die verantwortlichen Einstellungsgerichte per E-Mail oder Telefon bzw. zu den Sprechzeiten gestellt werden:

  1. OLG Braunschweig: Zentral per E-Mail zu erreichen unter olgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de; weitere telefonische Ansprechpartner sind die Referentin, der Sachgebietsleiter bzw. die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen; die Telefonnummern können hier eingesehen werden. Am OLG Braunschweig gibt es einen Referendarpersonalrat, welcher ebenso Auskünfte erteilt und verschiedene Stammtische anbietet. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts.
  2. OLG Celle: Zentral per E-Mail zu erreichen unter olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de; die Zuständigkeit der telefonischen Kontaktaufnahme richtet sich nach dem Buchstaben des Bewerbers/der Bewerberin – die Telefonnummern können hier eingesehen werden. Am OLG Celle gibt es einen Referendarpersonalrat, welcher ebenso Auskünfte erteilt und verschiedene Stammtische anbietet. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts.
  3. OLG Oldenburg: Fragen zum Ablauf des Referendariats sind zentral über das Kontaktformular auf den Seiten des Oberlandesgerichts zu stellen, welches an die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen weitergeleitet wird. Weitere Ansprechpartner, die sich nach den Buchstaben des Nachnamens richten, sind ebenso auf der Webseite des OLG Oldenburg zu finden. Am OLG Oldenburg gibt es einen Personalrat der Referendare, welcher Auskünfte erteilt und regelmäßig zu Stammtischen einlädt. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts Oldenburg.

Das Land Niedersachsen hat eine zentrale Broschüre mit detaillierten Inhalten zum Rechtsreferendariat zusammengestellt, welche heruntergelanden werden kann.

*Stand 07/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe rückwirkend zum 01.03.2019

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