Referendariat in Mecklenburg - Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat etwas über 1,6 Millionen Einwohner; die Landeshauptstadt ist Schwerin (ca. 95.000 Einwohner). Fand das juristische Studium (mit Staatsexamen) noch ausschließlich an der Universität in Greifswald statt, so werden die Rechtsreferendare für den juristischen Vorbereitungsdienst an den Landgerichtsbezirken Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg verteilt. Das Landesjustizprüfungsamt sitzt in Schwerin.

Ausbildungsgerichte

Das Oberlandesgericht Rostock ist für die Referendare das zuständige Ausbildungsgericht. Die fachliche Ausbildung erfolgt an den jeweiligen Landgerichtsbezirken Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg. Die Ausbildung am Landgerichtsbezirk Stralsund ist aufgrund der Verbindung zur Stadt und der Universität Greifswald begehrt. Das Oberlandesgericht Rostock versucht, Zuweisungswünsche für Standorte zu berücksichtigen. Soziale Kriterien wie Kinder oder Ehe können neben Leistung für einen Zuweisungswunsch beachtet werden.

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Oberlandesgericht Rostock stellt Rechtsreferendare zweimal pro Jahr, jeweils zum 1. Juni und 1. Dezember, ein. Die Bewerbungsunterlagen (im Bereich Antragsvordrucke) müssen dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock, Personalstelle für Referendare, Wallstraße 3, 18055 Rostock bis spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin postalisch zugehen.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Aktuell werden pro Durchgang etwa 30* Referendare eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit bestehen in Mecklenburg-Vorpommern keine Wartezeiten*.

Vergütung und Nebentätigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern können Referendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisteten; der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt dabei 1.452,50 €**, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Ehe und/oder Kinder bzw. sowie einer einmaligen Jahressonderzahlung. Referendare, die das Rechtsreferendariat in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren, erhalten 1.245,00 €** pro Monat. Zusätzliche Einkünfte aus angezeigten Nebentätigkeiten bleiben bis zur 1,5-fachen Höhe der Bezüge anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf 32 Stunden pro Monat nicht überschreiten.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(1. - 5. Monat)
2. Verwaltungsgericht
Ausbildung neben Behörde auch am Verwaltungsgericht möglich
fakultativer Aufenthalt in Speyer
3 Monate
(6. - 8. Monat)
3. Verwaltungsstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht für Strafsachen
4 Monate
(9. - 12. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
durch Nähe zu Hamburg auch dort gut in Großkanzleien abzuleisten; daneben kleinere Kanzleien und vereinzelte Boutiquen in Schwerin, Rostock und Stralsund
Klausuren werden im 21. Ausbildungsmonat geschrieben
9 Monate
(13. - 21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Schwerpunktgespräch der mündlichen Prüfung vom gewählten Wahlfach abhängig
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 70 % und die mündliche Prüfung zu 30 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 8,75 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 5 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten inkl. Gespräch aus dem gewählten Wahlfach zu 25 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Mecklenburg-Vorpommern holt in Sachen Verbesserung des Notendurchschnitts gut auf. Waren in den vergangenen Jahren die VB-Quoten noch im einstelligen Bereich, so landeten die Assessoren im Jahr 2017 auf einen zweistelligen Anteil und machten im gesamten Bundesschnitt (16,7 %) Plätze gut. Die Examina im Bereich „gut“ bewegten sich die letzten Jahre ebenso im Bereich des Bundesdurchschnitts (1,8-1,9 %). Die Durchfallquoten schwanken, liegen jedoch nicht deutlich außerhalb der übrigen in Deutschland (zwischen 13-14 %).

Bestanden87,9 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,7 %
VB12,1 %
Befriedigend41,4 %
Ausreichend32,8 %
Bestanden85,2 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,9 %
VB9,3 %
Befriedigend33,3 %
Ausreichend40,7 %
Bestanden85,1 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,0 %
VB9,5 %
Befriedigend37,8 %
Ausreichend37,8 %
Bestanden94,3 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,4 %
VB4,3 %
Befriedigend40,0 %
Ausreichend48,6 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder plus Ergänzungsband, Sartorius Band I, Gesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern, Europa-Recht (Beck dtv)
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Baumbach/Hopt (HGB), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG), Kopp/Schenke (VwGO)
  • Je nach Schwerpunktbereich im mündlichen Teil: Arbeitsgesetze (Beck dtv), Steuergesetze, Sartorius II, Aichberger (Sozialgesetzbuch mit Nebengesetzen), Jayme/Hausmann (Internationales Privat- und Verfahrensrecht)

Besonderheiten im Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit* das einzige Bundesland, welches den juristischen Vorbereitungsdienst auch unter Verbeamtung auf Widerruf anbietet. Ob mehr Netto vom Brutto übrig bleibt, liegt dann an jedem selbst (z. B. günstigere private Krankenversicherung…). Das Bundesland wirbt aktiv gegen den Fachkräftemangel in der Justiz und stellt den Referendaren sehr gute Einstiegschancen in der Justiz nach dem Rechtsreferendariat in Aussicht. Daneben gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen kostenfreien Klausurenkurs, in dem originale Examensklausuren aus den letzten Jahren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Zudem bietet das OLG in Zusammenarbeit mit dem LJPA ein Probeexamen zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung an. Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Justiz, Rechtberatung, Wirtschaftsrecht, Verwaltung, Arbeit, Steuern, Europarecht, soziale Sicherung, internationales Privatrecht, Strafrecht).

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen hinsichtlich des Referendariats können telefonisch an das Oberlandesgericht Rostock und der Personalstelle für Referendare gerichtet werden. Weitere Kontaktdaten sind hier zusammengestellt. Die Bewerbungsunterlagen (im Bereich Antragsvordrucke) sind postalisch an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock, Personalstelle für Referendare, Wallstraße 3, 18055 Rostock zu adressieren. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Oberlandesgerichts Rostock.

*Stand 06/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe voraussichtlich rückwirkend zum 01.01.2019 (Gesetzesentwurf, Drucksache Landtag 7/4000)