Referendariat in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist mit ca. 1,8 Millionen Einwohner der zweitgrößte Stadtstaat in Deutschland. Das juristische Studium (mit Staatsexamen) kann entweder an der Universität Hamburg oder an der Bucerius Law School absolviert werden. Die Referendare werden für die Ausbildung in der gesamten Hansestadt verteilt; ein Anspruch auf Zuweisung in einen bestimmten Bezirk gibt es nicht. Hamburg teilt sich mit den Ländern Schleswig-Holstein und Bremen ein Gemeinsames Prüfungsamt für das zweite Staatsexamen.

Ausbildungsgerichte

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist mit dem Landgericht Hamburg das zuständige Ausbildungsgericht für die Referendare. Die fachliche Ausbildung erfolgt an den jeweiligen ordentlichen Gerichten. Die Ableistung des Rechtsreferendariats ist in der Hansestadt äußerst beliebt (die Anzahl der Bewerbungen pro Durchgang übersteigt die tatsächliche Aufnahmekapazität um ein Vielfaches).

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt Rechtsreferendare sechsmal pro Jahr, in allen geraden Monaten, ein (Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember). Die Bewerbungsunterlagen müssen dem Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Personalstelle für Referendare, Dammtorwall 13, 20354 Hamburg postalisch zugehen.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Im statistischen Mittel werden etwa 50* Referendare, d. h. insgesamt etwa 300 pro Jahr*, eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit können in Hamburg erhebliche Wartezeiten bestehen, welche von der Punktzahl im ersten Examen, der bisherigen Wartezeit und ggf. etwaiger persönlicher Umstände wie Kinder, Zivildienst, Schwerbehinderung etc. abhängig ist.* Hamburg führt ein leistungsorientiertes Ranking, indem der Punktwert aus der ersten juristischen Prüfung den Wartezeiten plus ggf. den persönlichen Umständen addiert wird. Die Höhe der Wartezeiten und die einzelnen Kriterien für die Bewerbungspunktzahl aus den vergangenen Einstellungen können hier (Punkt II. "Einstellung in den Vorbereitungsdienst" bzw. Punkt III. "Eckpunkte der Aufnahmeverordnung") bzw. in der Verordnung über die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst eingesehen werden. Das Oberlandesgericht führt zudem eine lange Bewerberliste (siehe unten bei Downloads), in der die Bewerberinnen und Bewerber ihren Rang einsehen können. Wer beispielsweise ein ausreichendes Ergebnis in der ersten juristischen Prüfung hat, hat mit Anrechnung der Wartezeit 30 Monate und ggf. mehr in Kauf zu nehmen. Alle anderen, die bessere Examensergebnisse und/oder etwaige persönliche Umstände vorweisen, erhalten entsprechend schneller einen Ausbildungsplatz.

Vergütung und Nebentätigkeit

In Hamburg beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.077,80 €**, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Kinder. Damit zahlt Hamburg am wenigsten von allen Bundesländern. Zusätzliche Einkünfte aus angezeigten Nebentätigkeiten bleiben bis zur Höhe von ca. 530 €* anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf 19,5 Wochenstunden nicht überschreiten.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht für Strafsachen
3 Monate
(1. - 3. Monat)
2. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
3 Monate
(4. - 6. Monat)
3. Verwaltungsstation
Ausbildung neben Behörde in Hamburg auch außerhalb des Bundeslandes möglich
3 Monate
(7. - 9. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
in einer Vielzahl von renommierten Großkanzleien und Boutiquen in Hamburg möglich
Ausbildung auch bis zu drei Monate beim Notar, Verband oder Unternehmen möglich
fakultativer Aufenthalt in Speyer (ebenso in der Wahlstation)
9 Monate
(10. - 18. Monat)
5. Wahlstation I
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
Klausuren werden im 21. Ausbildungsmonat geschrieben
3 Monate
(19. - 21. Monat)
6. Wahlstation II
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3. Monat
(22. - 24. Monat)
7. Mündliche Prüfung
Schwerpunktgespräch der mündlichen Prüfung von einer der gewählten Wahlstationen abhängig
(25. Monat)

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 70 % und die mündliche Prüfung zu 30 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 8,75 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 8 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten inkl. Gespräch aus dem gewählten Wahlfach zu 22 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

In Hamburg sieht man: Es geht steil nach oben. Die Examensergebnisse der vergangenen Jahre sind im Vergleich zum Bundesdurchschnitt nahezu galaktisch. Hamburg toppt alle bundesweiten Werte um ein Vielfaches, gerade was die VB-Quoten anbelangt. In keinem anderen Bundesland sind die VB-Durchschnitte so herausragend vorzufinden, wie in der Hansestadt (VB Bundesdurchschnitt etwa 16 %). Auch „gute“ Examina sind über Bundesdurchschnitt (ca. 3 %). Doch wer glaubt, dass Hamburg ein einfacheres Examen als der Rest der Republik hat, der irrt. Zwar sind im absoluten und relativen Verhältnis die Noten um ein Vielfaches besser als in anderen Bundesländern. Jedoch schafft sich Hamburg mit seinem leistungsbezogenen Bewerbungsverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst die Grundlage für exzellente Examensergebnisse. Ein überwiegend hoher Anteil der Examensergebnisse in Hamburg wird von solchen Juristen produziert, welche das ersten Examen bereits im ordentlichen zweistelligen Bereich absolvierten. Zum Beweis: Hamburg schreibt mit Schleswig-Holstein und Bremen je nach Durchgang dieselben Examensklausuren. In den zuletzt genannten Bundesländern sind die Ergebnisse jedoch teilweise erheblich schlechter, als in der Hansestadt Hamburg (Quellen siehe BMJV, Juristenausbildung 2014-2017).

Bestanden86,4 %
Sehr gut0,0 %
Gut5,0 %
VB29,4 %
Befriedigend43,2 %
Ausreichend8,9 %
Bestanden86,0 %
Sehr gut0,5 %
Gut3,6 %
VB32,6 %
Befriedigend38,4 %
Ausreichend11,0 %
Bestanden89,4 %
Sehr gut0,0%
Gut4,2 %
VB41,8 %
Befriedigend35,2 %
Ausreichend8,2 %
Bestanden92,7 %
Sehr gut0,3 %
Gut6,7 %
VB33,6 %
Befriedigend39,8 %
Ausreichend12,3 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder, Sartorius I
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG), Kopp/Schenke (VwGO)
  • Je nach Schwerpunktbereich im mündlichen Teil: Arbeitsgesetze (Beck dtv), Aktuelle Steuergesetze (Beck’sche Textausgaben), Baumbach/Hopt (HGB), Gräber (Finanzgerichtsordnung), Klein (Abgabenordnung)

Besonderheiten im Bundesland

Hamburg ist das einzige Bundesland, welches zwei Wahlstationen im Rechtsreferendariat anbietet. Wer sein Referendariat in der Hansestadt Hamburg ableistet, hat somit die ausgezeichnete Gelegenheit, eigene Wahl-Schwerpunkte über einen Zeitraum von einem Viertel des Vorbereitungsdienstes gegebenenfalls auch im Ausland zu setzen. Mit der Möglichkeit, auch die Verwaltungsstation im übrigen Bundesgebiet, z. B. auch in Ministerien in Berlin oder Bonn zu absolvieren, schafft Hamburg einen großen Freiraum der individuellen Gestaltung des Rechtsreferendariats, den es sonst in keinem anderen Bundesland gibt. Bei Bedarf wird für den öffentlichen Personennahverkehr das so genannte „ProfiTicket“ des Hamburger Verkehrsverbundes angeboten. In Hamburg gibt es einen kostenfreien freiwilligen Klausurenkurs, in dem originale Examensklausuren aus den letzten Jahren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Der Referendarrat bietet zudem kürzlich geschriebene Klausuren nebst Lösungsskizzen, die mit 11 Punkten und mehr bewertet wurden, jeweils für zwei Wochen zum Download an. Zudem kann seit dem Jahr 2019 ein Probeexamen zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung abgeleistet werden (vorherige Anmeldung erforderlich). Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familie, Arbeit und Soziales, Staat und Verwaltung, Steuern, Wirtschaft).

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen hinsichtlich des Referendariats können an die Personalstelle für Referendare gestellt werden. Diese bietet neben Sprechzeiten vor Ort auch telefonische Auskunft von Montag bis Dienstag an (die Zuständigkeiten richten sich jeweils nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens). Die Bewerbungsunterlagen sind an das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Personalstelle für Referendare, Dammtorwall 13, 20354 Hamburg zu adressieren. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Der Referendarrat Hamburg ist weiterer Ansprechpartner und hilft mit Auskünften sowie umfangreichen Leitfäden zum Vorbereitungsdienst.

*Stand 06/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen rückwirkend zum 01.01.2019

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