Referendariat in Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen ist mit mehr als 680.000 Einwohnern (inkl. Bremerhaven) der drittgrößte Stadtstaat und der einzige Zwei-Städte-Staat in Deutschland. Das juristische Studium (mit Staatsexamen) kann an der dortigen Universität absolviert werden. Die Referendare werden für die Ausbildung in der gesamten Hansestadt verteilt; ein Anspruch auf Zuweisung in einen bestimmten Bezirk gibt es nicht. Bremen teilt sich mit den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg ein gemeinsames Prüfungsamt für das zweite Staatsexamen.

Ausbildungsgerichte

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist das zuständige Ausbildungsgericht für die Referendare. Die fachliche Ausbildung erfolgt an den jeweiligen ordentlichen Gerichten (Land- und Amtsgerichte). Für eine ggf. erforderliche Abordnung nach Bremerhaven gibt es einen Reisekostenzuschuss. Die Ableistung des Rechtsreferendariats ist in der Hansestadt wegen der Verbindung zur Universität beliebt (die Anzahl der Bewerbungen pro Durchgang übersteigen die tatsächlichen Aufnahmekapazitäten).

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen stellt Rechtsreferendare zweimal pro Jahr, im April und im Oktober, ein. Die Bewerbungsunterlagen (unter 2.1 Bewerbungen) müssen der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin zugehen.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Im statistischen Mittel werden etwa 25* Referendare, d. h. insgesamt etwa 50 pro Jahr*, eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit können in Bremen Wartezeiten bestehen, welche von der Punktzahl im ersten Examen, der bisherigen Wartezeit und etwaigen Härtefällen abhängig ist. Auskünfte über Wartezeiten gibt das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen offiziell leider nicht.* Wer jedoch ein Examen im (unteren) VB-Bereich vorweisen kann, dem wird erfahrungsgemäß schneller ein Ausbildungsplatz über die Leistungsliste angeboten (welche jedoch nicht öffentlich einsehbar ist).

Vergütung und Nebentätigkeit

In Bremen beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.283,61 €**, zuzüglich etwaiger Familienzuschläge. Zusätzliche Einkünfte aus angezeigten Nebentätigkeiten bleiben bis zur 1,5-fachen Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf acht Wochenstunden nicht überschreiten.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
5 Monate
(1. - 5. Monat)
2. Strafstation
Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht für Strafsachen
3,5 Monate
(6. - 9. Monat)
3. Verwaltungsstation
Ausbildung neben Behörde auch am Verwaltungsgericht möglich
fakultativer Aufenthalt in Speyer
3,5 Monate
(9. - 12. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
gute Boutiquen in Bremen
durch Nähe zu Hamburg auch dort in Großkanzleien möglich
Ausbildung bis zu drei Monate beim Notar, Verband oder in Unternehmen (fakultativ)
Klausuren werden im 21. Ausbildungsmonat geschrieben
9 Monate
(13. - 21. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
3 Monate
(22. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Schwerpunktgespräch der mündlichen Prüfung vom gewählten Wahlfach abhängig
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 70 % und die mündliche Prüfung zu 30 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden acht Klausuren geschrieben, davon vier aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und zwei aus dem Strafrecht (jede Klausur wird damit zu 8,75 % in der Endnote gewichtet). Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung zählt zu 8 % und das Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten inkl. Gespräch aus dem gewählten Wahlfach zu 22 % in der Gesamtnote.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Bremen erreicht im bundesweiten Schnitt überdurchschnittliche Examensergebnisse: Die VB-Quote hat sich beispielsweise in den vergangenen Durchgängen verbessert und liegt über dem Mittelwert in der Republik (ca. 16-17 %). Gleichzeitig ist jedoch zu erkennen, dass in Bremen mehr Kandidaten durch das zweite Examen fallen, als im Rest der Republik (ca. 13-14 %). Zwar sind in Bremen im absoluten und relativen Verhältnis die VB-Noten besser als in anderen Bundesländern. Allerdings wird ein hoher Anteil der Examensergebnisse in Bremen von solchen Juristen produziert, welche das erste Examen bereits ordentlich absolvierten. Wer also glaubt, dass die Freie Hansestadt ein einfacheres Examen als andere Bundesländer hat, der irrt: Bremen schreibt mit Schleswig-Holstein und Hamburg je nach Durchgang dieselben Examensklausuren; in Schleswig-Holstein fallen beispielsweise die Klausuren in der Regel schlechter aus als in Bremen (Quellen siehe BMJV, Juristenausbildung 2014-2017).

Bestanden76,2 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,0 %
VB20,6 %
Befriedigend31,7 %
Ausreichend23,8 %
Bestanden82,4 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,4 %
VB17,6 %
Befriedigend41,9 %
Ausreichend21,6 %
Bestanden78,3 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,4 %
VB14,5 %
Befriedigend34,8 %
Ausreichend27,5 %
Bestanden73,4 %
Sehr gut0,0 %
Gut3,8 %
VB11,4 %
Befriedigend35,4 %
Ausreichend22,8 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder, Sartorius I
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG), Kopp/Schenke (VwGO)
  • Je nach Schwerpunktbereich im mündlichen Teil: Arbeitsgesetze (Beck dtv), Aktuelle Steuergesetze (Beck’sche Textausgaben), Baumbach/Hopt (HGB), Gräber (Finanzgerichtsordnung), Klein (Abgabenordnung)

Besonderheiten im Bundesland

In Bremen gibt es einen kostenfreien, freiwilligen Klausurenkurs während des gesamten Referendariats und einen besonderen Klausurenkurs kurz vor dem Examen, in denen originale Examensklausuren aus den letzten Jahren geschrieben, bewertet und besprochen werden. Zudem hat Bremen einen Examensvorbereitungslehrgang. Bei Bedarf wird für den öffentlichen Personennahverkehr ein vergünstigtes Jobticket angeboten. Das Wahlfachgespräch in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Schwerpunkt abhängig (Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familie, Arbeit und Soziales, Staat und Verwaltung, Steuern, Wirtschaft).

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen hinsichtlich des Referendariats können an die Personalstelle für Referendare gestellt werden. Diese bietet neben Sprechzeiten vor Ort oder E-Mail (referendare@oberlandesgericht.bremen.de) auch telefonische Auskunft an. Die Bewerbungsunterlagen Bewerbungsunterlagen (unter 2.1 Bewerbungen) sind an die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen zu adressieren. Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat finden sich auf den Seiten des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. Der Ausbildungspersonalrat ist weiterer Ansprechpartner und hilft mit Auskünften zum Vorbereitungsdienst.

*Stand 06/2019 ** Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen rückwirkend zum 01.01.2019

Großkanzlei
  • Düsseldorf
  • Frankfurt am Main
  • Hamburg
  • München