Wo möchte ich überhaupt mein Referendariat machen?

Sofern Du Dich nach dem Jurastudium und dem ersten Staatsexamen dafür entscheidest, auch das zweite Staatsexamen zu absolvieren, schließt sich unmittelbar die Frage an, wo genau Du Dein Referendariat machen möchtest.

Auf den ersten Blick erscheint diese Frage trivial. Viele Jurastudenten entscheiden sich dafür, das Referendariat in ihrer Studienstadt oder zumindest in demselben Bundesland zu absolvieren; das bringt selbstverständlich viele Vorteile mit sich. Zum Beispiel musst Du Dir länderspezifische Gesetze wie das besondere Verwaltungsrecht nicht „neu“ aneignen.

Doch solltest Du die Entscheidung nicht überstürzt treffen, sondern Dir die einzelnen Bundesländer ruhig genauer ansehen. Denn: Es kann durchaus sinnvoll sein, Dein Referendariat in einem anderen Bundesland aufzunehmen!
Es kann vor allem schön und abwechslungsreich sein, seinem Leben eine neue Richtung zu geben und in einer anderen Stadt noch einmal neu anzufangen. Diese Entscheidung solltest Du – soweit möglich und sinnvoll für Dich – bestenfalls vor dem Hintergrund Deines späteren Berufswunsches treffen. Es kann sinnvoll sein, bereits für das Referendariat in das Bundesland bzw. die Stadt zu ziehen, in der Du später arbeiten und leben möchtest. Denn lasse es Dir gesagt sein: Wenn das Berufsleben erst einmal angefangen hat, ist es zumindest nicht mehr so einfach wie im Studium neue Freunde kennenzulernen. Das liegt zum einen an den Arbeitszeiten und zum anderen daran, dass Du nicht überall auf Kollegen in Deinem Alter (oder auf Deiner Wellenlänge) stoßen wirst.

Das Referendariat bietet Dir also einen vergleichsweise einfachen Einstieg in eine neue Stadt und eine neue Umgebung, da Du zwangsläufig neue Leute kennenlernen wirst. Ein weiterer Vorteil: Sollte die neue Stadt nichts für Dich sein, ist es deutlich einfacher, sich nach dem Referendariat erneut umzuorientieren oder zurück in Deine Studienstadt zu ziehen. Nach dem Referendariat werden die Karten neu gemischt und Du kannst den Städtewechsel in einem Bewerbungsgespräch als Flexibilität und Offenheit und damit als Stärke verkaufen. Ein Städtewechsel während Deiner ersten Berufsjahre ist hingegen nicht ohne Weiteres machbar bzw. womöglich nicht ohne frühzeitige Aufgabe Deines ersten Jobs (was zumindest Kanzleien in der Regel nicht gerne sehen).

Darüber hinaus divergieren viele Parameter und Regelungen im Hinblick auf das Referendariat je nach Bundesland. Das betrifft gleich mehrere Faktoren, die für Dich wichtig und entscheidend sein können. Angefangen von den durchschnittlichen Noten des zweiten Staatsexamens und der Durchfallquote, über die Anzahl der Klausuren und die Einstellungstermine bis hin zur Vergütung bzw. Beihilfe – jedes Bundesland trifft seine eigenen Regelungen. Es lohnt sich also durchaus, genauer hinzusehen und die Bundesländer miteinander zu vergleichen!

Eine Übersicht zu den verschiedenen Bundesländern im Vergleich findest Du bei uns hier: Bundesländer im Vergleich


Aber Vorsicht: VB ist nicht gleich VB!

Bei dem Vergleich der einzelnen Bundesländer solltest Du aber ein paar Dinge beachten. Vorsicht ist vor allem bei der VB-Quote der einzelnen Bundesländer geboten. Eine hohe VB-Quote bedeutet nicht automatisch, dass das Examen in dem jeweiligen Bundesland besonders einfach oder die Ausbildung besonders gut ist.

In Hamburg zum Beispiel stellt die Note aus dem ersten Examen (neben anderen Kriterien wie z. B. Wartezeiten) ein wichtiges Einstellungskriterium dar. Das bedeutet, dass überdurchschnittlich viele Examenskandidaten aus dem ersten Staatsexamen mit (mindestens) einem „Vollbefriedigend“ in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden und die Jahrgänge daher besonders leistungsstark sind.

Einstellungskriterien: Noten und Wohnsitz

In diesem Zusammenhang solltest Du Dich bei Deiner Recherche auch mit den konkreten Einstellungskriterien der einzelnen Bundesländer auseinandersetzen, die für Dich interessant sind. Es ist nicht ungewöhnlich, dass einzelne Bundesländer die Einstellung an die Examensnoten aus dem ersten Examen knüpfen (siehe Hamburg).

Von Bedeutung kann bundesländerabhängig auch Dein Wohnsitz sein; dies kann sogar innerhalb eines Bundeslandes – je nach Oberlandesgerichtsbezirk – unterschiedlich sein. So stellt die örtliche Verbundenheit im Oberlandesgerichtsbezirk Köln zumindest dann ein Einstellungskriterium dar, wenn nicht genügend Ausbildungsplätze für alle Bewerber zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden nur Bewerber eingestellt, die durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung dauerhaft mit dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln verbunden sind.

Eine solche Verbundenheit ist unter anderem begründet, wenn Du in dem Bezirk aufgewachsen bist, seit 2 Jahren Deinen Wohnsitz im Geschäftsbereich hast und dies nachweisen kannst oder bereits drei Monate vor einem möglichen Einstellungstermin als wissenschaftliche Hilfskraft an der juristischen Fakultät der Universitäten Bonn oder Köln tätig bist und diese Arbeit auch während des Vorbereitungsdienstes weiter ausüben willst.

Interessant ist, dass nicht alle Oberlandesgerichtsbezirke des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen diese Privilegierung von „Landeskindern“ vorsehen. Du siehst: Ein genauer Blick auf das jeweilige Bundesland und die dazugehörigen Oberlandesbezirke lohnt sich!

Noch mal ins Ausland?

Neben den vorstehenden Kriterien unterscheiden sich die Bundesländer teilweise auch hinsichtlich der Möglichkeiten, Deine Wahlstation oder auch teilweise die Anwaltsstation im Ausland zu absolvieren.

Grundsätzlich kannst Du in allen Bundesländern zunächst einmal frei wählen, ob Du Deine Wahlstation im In- oder Ausland verbringen möchtest. Allerdings solltest Du hier je nach Bundesland die Termine der schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Auge behalten – nicht selten liegen diese Termine zeitlich sehr nahe an der Wahlstation, sodass ein Auslandsaufenthalt gut geplant sein will. Teilweise sehen die Bundesländer hier auch Möglichkeiten vor, die Wahlstation (zulasten der Anwaltsstation) vorzuziehen und den „versäumten“ Teil der Anwaltsstation in Deutschland später nachzuholen (zum Beispiel in Sachsen).

Daneben können bundesländerabhängig Sonderregeln relevant sein und zu Einschränkungen führen. In manchen Bundesländern (wie zum Beispiel in Bremen) richtet sich die Wahlstation nach dem gewählten Schwerpunktbereich in Deiner mündlichen Prüfung. Das würde bedeuten, dass Du Dir eine Stelle bei einem Insolvenzverwalter oder einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht (o. Ä.) suchen müsstest, sofern Du für den Schwerpunktbereich Insolvenzrecht gewählt hast; diese Vorgabe kann ein Absolvieren der Wahlstation im Ausland deutlich erschweren. Ist ein Auslandsaufenthalt während des Referendariats essenziell für Dich, solltest Du für Dein Bundesland besonders auf solche Einschränkungen achten.

Auch für die Rechtsanwaltsstation sehen einige Bundesländer die Möglichkeit der Absolvierung (zumindest teilweise) bei einem ausländischen Rechtsanwalt vor. So ist es zum Beispiel in Thüringen möglich, die Rechtsanwaltsstation außerhalb von Thüringen (in anderen Bundesländern) abzuleisten, für maximal drei Monate sogar bei einem ausländischen Rechtsanwalt. Vorsicht ist hier allerdings erneut bei den Terminen des schriftlichen Examens geboten. Die schriftlichen Prüfungen beginnen z. B. in Thüringen in der letzten Woche der Anwaltsstation; hierauf solltest Du achten, wenn Du planst, Deine Rechtsanwaltsstation zum Teil im Ausland zu verbringen.

Struktur der Examensprüfungen

Wie vorstehend erwähnt, unterscheiden sich die Bundesländer auch erheblich bei der Anzahl der schriftlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen. Musst Du in den meistens Bundesländern zum Beispiel „nur“ acht Klausuren schreiben, sind es in Bayern gleich elf. Auch der Prüfungsstoff in Bayern sieht unter anderem Steuerrecht vor; in Sachsen (und weiteren Bundesländern) hingegen nicht.

Die unterschiedlichen Regelungen betreffen darüber hinaus auch die mündliche Prüfung. Zum Beispiel entfällt in Bayern der in fast allen anderen Bundesländern erforderliche Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung (was voraussichtlich mit der Vielzahl der schriftlichen Klausuren zusammenhängt).

Neben der unterschiedlichen inhaltlichen Zusammensetzung von schriftlicher und mündlicher Prüfung gewichten die Bundesländer den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil im Verhältnis zur Gesamtnote vereinzelt unterschiedlich. Sollten Dir mündliche Prüfungen besser liegen, kann es also sinnvoll für Dich sein, Dir für Dein Referendariat ein Bundesland auszusuchen, welches die mündliche Prüfung stärker gewichtet. Auffällig sind in diesem Zusammenhang vor allem die Bundesländer Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt mit einem Prüfungsanteil der mündlichen Prüfung (zusammen mit dem Aktenvortrag) von 40 % bezogen auf die Gesamtnote.

Ausweichen in angrenzende Städte
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, auf angrenzende Städte anderer Bundesländer auszuweichen, zum Beispiel wenn die Wartezeiten in dem eigenen Bundesland sehr lang sind. In Hamburg zum Beispiel kann die Wartezeit im Schnitt bis zu 30 Monaten betragen. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich auch die angrenzenden Bundesländer wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein anzusehen. Einplanen solltest Du dann aber, dass die Stadt Deiner Stammdienststelle von Deiner Heimatstadt aus gut mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist; auch etwaige Zusatzkosten solltest Du hier berücksichtigten.

Wie Du siehst, gibt es bei der Frage, in welchem Bundesland Du Dein Referendariat absolvieren möchtest, viele Entscheidungskriterium, die Du beachten und abwägen solltest. Sicherlich gibt es viele weitere bundesländerspezifische Unterschiede, wie zum Beispiel Urlaub, Nebentätigkeiten und Zuschüsse zum ÖPNV, die Du in Deiner Gesamtabwägung einbeziehen kannst. Der vorstehende Artikel dient daher lediglich der Sensibilisierung für die Frage nach dem Ort Deines Referendariats.

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