Gehalt im Referendariat / Unterhaltsbeihilfe der Bundesländer
Das man als Referendar noch keine Höhenflüge unternehmen kann, wird den meisten von uns schon im Studium klar. Das man jedoch im Referendariat u.U. unterhalb des Mindestlohns arbeitet, ist vielen nicht bewusst. Als Argumente für die niedrigen Bezüge wird unter anderem angeführt, dass die Bezüge eine "Sozialleistung zur Sicherung des Unterhalts" sein sollen, die durch Nebenjobs und Zusatzverdienste in den Referendariatsstationen aufgestockt werden können.
Gleichzeitig ist es jedoch so, dass in vielen Bundesländern eine harte Reglementierung für Nebenjobs besteht und der Zuverdienst ab einer gewissen Größenordnung gegen die Unterhaltsbeihilfe aufgerechnet wird.
Der Rechts-Referendar ist zudem - auch anders als ein Lehramts-Referendar - kein Beamter auf Widerruf mehr, wie es lange Zeit in vielen Bundesländern gehandhabt worden ist, sondern befindet sich jetzt "nur noch" in einem
Die einzigen Bundesländer, in denen Referendare wieder als Beamte auf Widerruf eingestellt werden, sind Mecklenburg-Vorpommern sowie Hessen, was einer besonderen Planung bedarf!
Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass diejenigen, die vorher schon privat krankenversichert gewesen sind, sich über eine Anwartschaft das Recht - wieder in diese Krankenversicherung zurück zu kehren - sichern können. Wer auch vorher nicht privat krankenversichert gewesen ist, sollte sich zumindest die Option darauf über einen Optionstarif sichern, sofern der eigene Gesundheitszustand dies noch erlaubt. Dabei gilt es insb. auch darauf zu achten, dass man sich die Option bei Versicherungsgesellschaften sichert, die attraktive Beihilfetarife haben.
Die Übersicht für die Unterhaltsbeihilfe der Bundesländer
Bundesland
Unterhaltsbeihilfe alt in 2018
Unterhaltsbeihilfe alt in 2019
Unterhaltsbeihilfe neu in 2020
Baden-Württemberg
1.252,51 €
1.302,51 €
1.352,51 €
Bayern
1.302,08 €
1.352,08 €
1.452,08 €
Berlin
1.320,38 €
1.385,45 €
1.451,24 €
Brandenburg
1.358,89 €
1.415,93 €
1.473,26 €
Bremen
1.233,61 €
1.283,61 €
1.333,61 €
Hamburg
1.027,80 €
1.077,80 €
1.127,80 €
Hessen
1.085,60 €
1.120,34 €
1.502.10 € (für Beamte auf Widerruf)
Mecklenburg-Vorpommern
1.402,50 € (für Beamte auf Widerruf) 1.195,00 € (ohne Beamtenstatus)
1.402,50 € (für Beamte auf Widerruf) 1.195,00 € (ohne Beamtenstatus)
1.402,50 € (für Beamte auf Widerruf) 1.195,00 € (ohne Beamtenstatus)
Niedersachsen
1.191,63 €
1.241,63 €
1.291,63 €
Nordrhein-Westfalen
1.225,17 €
1.275,17 €
1.325,17 €
Rheinland-Pfalz
1.228,23 €
1.278,29 €
1.328,29 €
Saarland
1.091,26 €
1.141,26 €
1.191,26 €
Sachsen
1.368,22 €
1.418,22 €
1.468,22 €
Sachsen-Anhalt
1.211,75 €
1.261,75 €
1.311,75 €
Schleswig-Holstein
1.199,79 €
1.294,79 €
1.344,79 €
Thüringen
1.300,00 €
1.350,00 €
1.400,00 €
Bundesland | Unterhaltsbeihilfe alt in 2018 | Unterhaltsbeihilfe alt in 2019 | Unterhaltsbeihilfe neu in 2020 |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 1.252,51 € | 1.302,51 € | 1.352,51 € |
Bayern | 1.302,08 € | 1.352,08 € | 1.452,08 € |
Berlin | 1.320,38 € | 1.385,45 € | 1.451,24 € |
Brandenburg | 1.358,89 € | 1.415,93 € | 1.473,26 € |
Bremen | 1.233,61 € | 1.283,61 € | 1.333,61 € |
Hamburg | 1.027,80 € | 1.077,80 € | 1.127,80 € |
Hessen | 1.085,60 € | 1.120,34 € | 1.502.10 € (für Beamte auf Widerruf) |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.402,50 € (für Beamte auf Widerruf) 1.195,00 € (ohne Beamtenstatus) | 1.402,50 € (für Beamte auf Widerruf) 1.195,00 € (ohne Beamtenstatus) | 1.402,50 € (für Beamte auf Widerruf) 1.195,00 € (ohne Beamtenstatus) |
Niedersachsen | 1.191,63 € | 1.241,63 € | 1.291,63 € |
Nordrhein-Westfalen | 1.225,17 € | 1.275,17 € | 1.325,17 € |
Rheinland-Pfalz | 1.228,23 € | 1.278,29 € | 1.328,29 € |
Saarland | 1.091,26 € | 1.141,26 € | 1.191,26 € |
Sachsen | 1.368,22 € | 1.418,22 € | 1.468,22 € |
Sachsen-Anhalt | 1.211,75 € | 1.261,75 € | 1.311,75 € |
Schleswig-Holstein | 1.199,79 € | 1.294,79 € | 1.344,79 € |
Thüringen | 1.300,00 € | 1.350,00 € | 1.400,00 € |
(Quellen: Homepages der Landesjustizprüfungsämter mit Stand Dezember 2019 / Wer selbst einmal nachlesen möchte sollte auch in den Download-Bereichen mal nachsehen, weil die Zahlen auf den Websites teilweise schwer oder gar nicht auffindbar sind.)
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