§ 123 BGB - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung

Autorin: Kim Alexandra Reichenbach (Referendarin)

Überblick: Gesetzestext und Schema

Neben § 119 kennt der allgemeine Teil des BGB in § 123 einen weiteren Fall der gesetzlich normierten Anfechtungsmöglichkeit. Wie auch in § 119 BGB liegt der Anfechtungsgrund im Auseinanderfallen von (subjektiver) Vorstellung und (objektiver) Wirklichkeit (Irrtum). Der Irrtum, dem der Anfechtungsberechtigte unterliegt, ist in § 123 BGB anders als in § 119 BGB aber fremdverschuldet. Der Anfechtungsberechtigte irrt, weil der Anfechtungsgegner (oder Dritte) ihn arglistig täuscht (Alt. 1) oder widerrechtlich bedroht (Alt. 2).

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) 1 Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. 2 Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Die Anfechtung aus § 123 BGB ist ein Gestaltungsrecht und verfolgt einen dreiteiligen Aufbau. Neben dem Anfechtungsgrund aus § 123 BGB, muss der Anfechtungsberechtigte die Anfechtung auch gegenüber dem Anfechtungsgegner erklärt haben. Die Anfechtung darf darüber hinaus nicht ausgeschlossen sein (aus Fristgründen wegen § 242, ...).

    1. Anfechtungsgrund
    2. Anfechtungserklärung
    3. Kein Ausschluss

Daraus ergibt sich folgendes Prüfungsschema:

Arglistige Täuschung, Alt. 1

Widerrechtliche Drohung, Alt. 2

I. Täuschungshandlung als Anfechtungsgrund

I. Drohung als Anfechtungsgrund

1. Täuschung
2. Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Willenserklärung des Getäuschten
3. Arglist

1. Drohung mit einem Übel
2. Kausalität zwischen Drohung und Willenserklärung des Getäuschten
3. Widerrechtlichkeit i.S.d. Zweck-Mittelrelation
4. Subjektiver Tatbestand

II. Anfechtungserklärung

II. Anfechtungserklärung

III. Anfechtungsfrist

III. Anfechtungsfrist

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