V. Notation und Klassifikation von Patentdokumenten

Beispiel für eine Offenlegungsschrift einer deutschen Patentanmeldung (temperaturkompensiertes Spektrometer):

DE 10 2010 000 490 (A1)

Dabei beschreiben die ersten beiden Buchstaben die Länderkennung – in diesem Fall DE für Deutschland. Die nachfolgende zwölfstellige Nummer ist die Anmeldenummer, die insbesondere das Anmeldejahr (2010) enthält. Der in Klammern stehende Teil bezeichnet die Art der Patentschrift. Man kann dabei unterscheiden:

A1 Offenlegungsschrift
C1 Patentschrift (wenn dies die erste Veröffentlichung der Anmeldung ist [bis einschl. 2003])
C2 Patentschrift (wenn dies die zweite Veröffentlichung der Anmeldung ist [bis einschl. 2003])
B3 Patentschrift (1. Veröffentlichung [ab 2004])
B4 Patentschrift (2. Veröffentlichung [ab 2004])
T1 Übersetzung einer Patentschrift, beispielsweise eines EP-Patents

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Normen bezüglich der Patentnummer in der Geschichte nicht zeitlich invariant gewesen sind. Ältere Patentschriften besitzen oft kürzere Nummern, aus denen das Jahr nicht notwendigerweise erkennbar ist. Die wesentlichen Punkte der Klassifizierung (Gültigkeitsland und Art der Patentschrift) sind jedoch auch in diesen Fällen gleich der obigen Beschreibung.