III. Der Aufbau eines Patents

Ein Patent besitzt einen standardisierten Aufbau und ist dabei wie folgt gegliedert:

  • Deckblatt mit den bibliographischen Daten,
  • Technische Zusammenfassung bestehend aus:
    • Kurzer Formulierung des technischen Gebiets der Erfindung
    • Übersicht über den relevanten Stand der Technik,
    • Kritik am Stand der Technik und Ableitung einer Problemstellung/Aufgabe,
    • Kurzer Beschreibung der Erfindung, die die gestellte Aufgabe löst
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung sowie einer oder mehrerer vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung,
  • Patentansprüche (englisch: Claims).

Die Funktion des Deckblatts ist die Möglichkeit der einfachen Übersicht über sämtliche formale Daten und Aspekte des Patents. Die bibliographischen Daten enthalten Informationen über die Art des Patentdokuments, den Erfinder, den Anmelder, evtl. den Rechtsvertreter, die Anmeldedaten, die Prioritätsdaten gemäß der PVÜ, die Veröffentlichungsdaten, technische Angaben hinsichtlich der Klassifizierung, Hinweise auf relevanten Stand der Technik sowie Angaben bezüglich weiterer internationaler Abkommen (z.B. PCT). Diese Angaben sind dabei durch die World Intellectual Property Organisation WIPO normiert gemäß der INID-Codes (Internationally agreed Number for the Identification of Data).

In der technischen Zusammenfassung wird eine Problemstellung geschaffen, aus der eine Aufgabe abgeleitet werden kann, deren Lösung durch die Erfindung erfolgt. Dazu wird der Stand der Technik vorgestellt und insbesondere die Nachteile des Stands der Technik in Hinblick auf Lösung der Aufgabe beschrieben. Hierdurch wird der technische Nutzen der Erfindung deutlich gemacht und insbesondere die gewerbliche Anwendbarkeit begründet.

Die detaillierte Beschreibung der Erfindung muss alle Merkmale, die durch die Patentansprüche geschützt werden sollen, enthalten beziehungsweise offenbaren. Des Weiteren muss sie dem Fachmann alle notwendigen Informationen liefern, um die Erfindung zu verwenden, damit das Patent nach Ende der Laufzeit eine Bereicherung des technischen Wissens darstellt. Typischerweise werden in diesem Teil eine beziehungsweise mehrere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung präsentiert und anhand von Abbildungen/Figuren erläutert.

Den abschließenden Teil eines Patentdokuments bilden die Patentansprüche. Sie bilden die Rechtsgrundlage für eventuelle spätere rechtliche Auseinandersetzungen. Nur die Merkmale, die durch die Patentansprüche beansprucht werden, sind rechtskräftig durch das erteilte Patent geschützt und begründen das Verbietungsrecht. Dabei müssen sämtliche Merkmale der Patentansprüche in der Beschreibung enthalten sein; die Beschreibung darf jedoch beliebige Merkmale enthalten, die durch die Patentansprüche nicht geschützt werden.