Karriere: Karriere ohne VB - Und wie!
Einblick in offene Stellen für Studenten & Referendare bei spannenden Kanzleien
Unser ganzes Studienleben und auch beim Einstieg ins Referendariat bekommen wir einen Glaubenssatz jedes Mal ins Gehirn getrichtert: Ein Jurastudium ohne Prädikat ist nur halb soviel wert oder nichts – je nachdem welchem Repetitor oder Professor man gerade zugehört. Das ist natürlich vollkommener Quatsch. Wie Du auch ohne Vollbefriedigend im ersten und zweiten Examen richtig Karriere machen kannst, erfährst Du heute bei uns.
Gerade heutzutage, wo die Zeiten der „Juristenschwemme“ passé sind, was wohl auch dem steigenden Schwierigkeitsgrad des Staatsexamens geschuldet ist und einer großen Rentenwelle, die auf uns zukommt, kann man diese pauschalen Aussagen erst recht nicht mehr treffen.
Jedoch ist gerade für Berufe mit hohem Prestige oder Einstiegsgehalt meistens immer noch die Vorstellung: Ohne zwei Prädikatsexamen hast Du keine Chance!
Wie ungerecht es ist, seine ganze juristische Karriere auf zwei Noten fixiert zu werden, muss ich wohl niemandem erzählen. Und ja, die meisten Stellenanzeigen weisen explizit auf zwei Prädikatsexamen als Voraussetzung hin. Eine Bewerbung schadet trotzdem nie.
Anwalt / Unternehmen
Gerade in mittelständischen Kanzleien oder in der Rechtsabteilung von Unternehmen werden nur äußerst selten zwingend zwei Prädikatsexamen vorausgesetzt. Natürlich gilt immer: Je mehr Punkte, desto besser, aber das ist in jedem Berufsfeld so. Jedoch darf man eben nicht vergessen, dass in der Regel höchstens 15-18 % aller Juristen zwei Prädikatsexamen vorzuweisen können und der Arbeitsmarkt sehr viel mehr Juristen braucht, als nur diese paar Prozent.
Auch wenn es mit der Traumnote nicht geklappt hat, muss niemand den Kopf hängen lassen. Auch abseits des klassischen Karrierewegs des Anwalts in der Großkanzlei lässt sich Karriere machen – sei es in kleineren Kanzleien, in der Selbstständigkeit oder in Unternehmen.
Staatsdienst
Auch im Staatsdienst galt für die klassischen Berufswünsche des Richters oder Staatsanwalt lange der Grundsatz: Dafür brauchst Du 2 Prädikatsexamina. Gerade heute gilt das jedoch nicht mehr. Gerade durch die oben angesprochene Rentenwelle und der eher rückläufigen Zahl der Absolventen hat der Staat bereits teilweise Probleme, alle Richterstellen zu besetzen. Zudem kommen zahlreiche neue Rechtsprobleme täglich hinzu (jeder, der die neueste Rechtsprechung, gerade für die Examensvorbereitung, im Blick behält, weiß, wie schnell sich im Vergleich zu früher das Recht entwickelt), sodass ein Bedarf an qualifizierten Richtern und Staatsanwälten nach wie vor besteht. Gerade durch die besseren Gehaltschancen in den Großkanzleien laufen viele Bewerber mit zwei Prädikatsexamen direkt zu den Bewerbungsgesprächen in der Großkanzlei ohne eine Karriere im Staatsdienst in Betracht zu ziehen. Aus diesem Grund sind die Anforderungen an Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Oft wird auf die 18-Punkte-Regel zurückgegriffen, welche besagt, dass die Noten des 1. und 2. Examens addiert 18 Punkte betragen müssen, wobei der Schwerpunkt jedoch eher auf dem 2. Examen liegt.
Großkanzlei
Die Großkanzlei setzt nach wie vor grundsätzlich zwei Prädikatsexamen voraus – daran führt fast nie ein Weg vorbei. Außer, Du kannst in Deiner Bewerbung mit Zusatzqualifikationen, wie beispielsweise dem LL.M. oder einer Promotion punkten. Auch außergewöhnliche Sprachkenntnisse machen sich immer gut in der Bewerbung. Solltest Du also eine Karriere in der Großkanzlei ohne Prädikatsexamen anstreben, solltest Du nach einem Wiederholungsversuch Deinen Schwerpunkt auf Zusatzqualifikationen legen. Viele Großkanzleien wenden die „2 aus 4“ Regel an. Prädikat im 1. Examen / Prädikat im 2. Examen / LL.M. / Promotion. Zwei von den vier Punkten sollten erfüllt sein um eine Chance auf ein Bewerbungsgespräch zu bekommen. Wenn Du nach einer besonderen Anwalts- oder Wahlstation, einem besonderen Praktikum oder erster Arbeitserfahrung neben dem Studium/Referendariat suchst, dann findest Du hier den perfekten Überblick: Stellenüberblick für Studenten & Referendare Deswegen muss sich heutzutage kein Volljurist mehr Sorgen machen, irgendwann einmal arbeitslos zu sein. In jedem Beruf lässt sich durch Engagement, harte Arbeit und Zielstrebigkeit eine steile Karriere hinlegen. Dafür muss nicht der gängige Weg vom Associate zum Partner einer Großkanzlei gegangen werden. Auch ohne zwei Prädikatsexamen bist Du ein exzellenter Jurist, auf den ein großer Arbeitsmarkt wartet.
Unser ganzes Studienleben und auch beim Einstieg ins Referendariat bekommen wir einen Glaubenssatz jedes Mal ins Gehirn getrichtert: Ein Jurastudium ohne Prädikat ist nur halb soviel wert oder nichts – je nachdem welchem Repetitor oder Professor man gerade zugehört. Das ist natürlich vollkommener Quatsch. Wie Du auch ohne Vollbefriedigend im ersten und zweiten Examen richtig Karriere machen kannst, erfährst Du heute bei uns.
Gerade heutzutage, wo die Zeiten der „Juristenschwemme“ passé sind, was wohl auch dem steigenden Schwierigkeitsgrad des Staatsexamens geschuldet ist und einer großen Rentenwelle, die auf uns zukommt, kann man diese pauschalen Aussagen erst recht nicht mehr treffen.
Jedoch ist gerade für Berufe mit hohem Prestige oder Einstiegsgehalt meistens immer noch die Vorstellung: Ohne zwei Prädikatsexamen hast Du keine Chance!
Wie ungerecht es ist, seine ganze juristische Karriere auf zwei Noten fixiert zu werden, muss ich wohl niemandem erzählen. Und ja, die meisten Stellenanzeigen weisen explizit auf zwei Prädikatsexamen als Voraussetzung hin. Eine Bewerbung schadet trotzdem nie.
Anwalt / Unternehmen
Gerade in mittelständischen Kanzleien oder in der Rechtsabteilung von Unternehmen werden nur äußerst selten zwingend zwei Prädikatsexamen vorausgesetzt. Natürlich gilt immer: Je mehr Punkte, desto besser, aber das ist in jedem Berufsfeld so. Jedoch darf man eben nicht vergessen, dass in der Regel höchstens 15-18 % aller Juristen zwei Prädikatsexamen vorzuweisen können und der Arbeitsmarkt sehr viel mehr Juristen braucht, als nur diese paar Prozent.
Auch wenn es mit der Traumnote nicht geklappt hat, muss niemand den Kopf hängen lassen. Auch abseits des klassischen Karrierewegs des Anwalts in der Großkanzlei lässt sich Karriere machen – sei es in kleineren Kanzleien, in der Selbstständigkeit oder in Unternehmen.
Staatsdienst
Auch im Staatsdienst galt für die klassischen Berufswünsche des Richters oder Staatsanwalt lange der Grundsatz: Dafür brauchst Du 2 Prädikatsexamina. Gerade heute gilt das jedoch nicht mehr. Gerade durch die oben angesprochene Rentenwelle und der eher rückläufigen Zahl der Absolventen hat der Staat bereits teilweise Probleme, alle Richterstellen zu besetzen. Zudem kommen zahlreiche neue Rechtsprobleme täglich hinzu (jeder, der die neueste Rechtsprechung, gerade für die Examensvorbereitung, im Blick behält, weiß, wie schnell sich im Vergleich zu früher das Recht entwickelt), sodass ein Bedarf an qualifizierten Richtern und Staatsanwälten nach wie vor besteht. Gerade durch die besseren Gehaltschancen in den Großkanzleien laufen viele Bewerber mit zwei Prädikatsexamen direkt zu den Bewerbungsgesprächen in der Großkanzlei ohne eine Karriere im Staatsdienst in Betracht zu ziehen. Aus diesem Grund sind die Anforderungen an Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Oft wird auf die 18-Punkte-Regel zurückgegriffen, welche besagt, dass die Noten des 1. und 2. Examens addiert 18 Punkte betragen müssen, wobei der Schwerpunkt jedoch eher auf dem 2. Examen liegt.
Großkanzlei
Die Großkanzlei setzt nach wie vor grundsätzlich zwei Prädikatsexamen voraus – daran führt fast nie ein Weg vorbei. Außer, Du kannst in Deiner Bewerbung mit Zusatzqualifikationen, wie beispielsweise dem LL.M. oder einer Promotion punkten. Auch außergewöhnliche Sprachkenntnisse machen sich immer gut in der Bewerbung. Solltest Du also eine Karriere in der Großkanzlei ohne Prädikatsexamen anstreben, solltest Du nach einem Wiederholungsversuch Deinen Schwerpunkt auf Zusatzqualifikationen legen. Viele Großkanzleien wenden die „2 aus 4“ Regel an. Prädikat im 1. Examen / Prädikat im 2. Examen / LL.M. / Promotion. Zwei von den vier Punkten sollten erfüllt sein um eine Chance auf ein Bewerbungsgespräch zu bekommen. Wenn Du nach einer besonderen Anwalts- oder Wahlstation, einem besonderen Praktikum oder erster Arbeitserfahrung neben dem Studium/Referendariat suchst, dann findest Du hier den perfekten Überblick: Stellenüberblick für Studenten & Referendare Deswegen muss sich heutzutage kein Volljurist mehr Sorgen machen, irgendwann einmal arbeitslos zu sein. In jedem Beruf lässt sich durch Engagement, harte Arbeit und Zielstrebigkeit eine steile Karriere hinlegen. Dafür muss nicht der gängige Weg vom Associate zum Partner einer Großkanzlei gegangen werden. Auch ohne zwei Prädikatsexamen bist Du ein exzellenter Jurist, auf den ein großer Arbeitsmarkt wartet.