Checkliste für das Referendariat
Das Referendariat ist keine Fortsetzung des Studiums, sondern ein vollkommen neuer Lebensabschnitt. Deswegen ist es lohnenswert, sich, genau wie vor dem Studienbeginn, gründlich zu informieren.
In welchem Bundesland möchte ich mein Referendariat absolvieren?
Wer noch einmal umziehen möchte und mehr von Deutschland sehen will, dem bietet sich jetzt die Gelegenheit. Dennoch solltest Du den Standort des Referendariats von mehreren Kriterien abhängig machen: Qualität der Ausbildung, Lage, Nähe zu der Familie/Freunden, Höhe der Unterhaltsbeihilfe, ggf. neues Landesrecht, Durchschnitt der Ergebnisse im 2. Staatsexamen, Einstellungsnoten, Status etc. Zum Status sei zu erwähnen, dass Referendare in allen Bundesländern Angestellte im öffentlichen Dienst sind. Die einzige Ausnahme bildet Thüringen. Hier bist Du als Referendar Beamter auf Widerruf.
Die Bewerbungen
Sich frühzeitig zu bewerben, ist ein hilfreicher Schritt, um sich den begehrten Ausbildungsplatz zu sichern. Die einzige Voraussetzung zur Bewerbung ist, Dein bestandenes 1. Examen. Hast Du dieses in der Tasche, kannst Du Dich theoretisch in jedem Bundesland bewerben. Beachte bei Deiner Wahl jedoch die verschiedenen Regelungen und Wartezeiten. Besonders bei den Wartezeiten sind die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern teilweise extrem und variieren vom sofortigen Start bis zu 2 Jahren (!).
Kontakte schaden nur dem, der keine hat
Ein altes Sprichwort, das viel Wahrheit in sich trägt. Egal, ob Praktika, Nebentätigkeiten oder Anwalts- oder Wahlstation im Referendariat, es schadet nicht, wenn Du zu der verantwortlichen Person, die Deine Bewerbung in Empfang nimmt, schon einmal einen Kontakt hast. Ganz im Gegenteil, denn wenn schon ein erster positiver Eindruck hinterlassen worden ist, dann steigert dies natürlich auch die Aufmerksamkeit beim lesen der Bewerbung. Insofern empfehlen wir dir, auch am 14. Dezember 2023 auf die Juracon in München zu kommen und die ersten Kontakte zu knüpfen!
Nebentätigkeit – ja oder nein?
Schaut man sich die spärliche Unterhaltsbeihilfe und die hohen Miet- und Lebenskosten an, möchte man am liebsten sofort den nächstbesten Nebenjob annehmen. Jedoch musst Du Dir eine Nebentätigkeit, je nach Bundesland, evtl. genehmigen lassen. Zudem hast Du im Referendariat tendenziell wenig Zeit, sodass Du es Dir gut überlegen solltest, ob Du Zeit und Kapazitäten für einen weiteren Job hast oder ob Du lieber versuchst, Deine Ansprüche ein wenig herunterzuschrauben.
Kommentare und Gesetzestexte – kaufen oder mieten?
Gerade wenn keine Markierungen zulässig sind, empfiehlt es sich, frühzeitig die Kommentare für das 2. Staatsexamen zu mieten. Durch das Mieten vermeidest Du nicht nur die hohen Anschaffungskosten, sondern bekommst auch die passende Auflage der Kommentare zugesendet, ohne, dass Du Dich selbst um diese kümmern musst. Alle zugelassenen Kommentare zur Miete, findest Du hier: Kommentare mieten
Landesrecht
Gerade, wenn Du für das Referendariat das Bundesland wechselst, empfiehlt es sich, einen Blick auf die zulässigen Hilfsmittel zu werfen und Dich im Vorfeld mit den Änderungen des jeweiligen Landesrechts vertraut zu machen.
Wahlstation – Wo möchte ich hin?
Gerade wer eine begehrte Wahlstation oder einen Platz im Ausland anstrebt, sollte sich frühzeitig darum kümmern (Bewerbungen, Visum, Unterkunft) und sich bereits vor dem Referendariat so gut wie möglich auf das neue Leben vorbereiten - das spart Zeit und Nerven.
Bonus-Tipp für Streber :-)
Auch wenn Du vielerorts hörst, dass das Referendariat nicht dafür ausgelegt ist, um sich darauf vorzubereiten, ist es nicht sinnlos, sich kurz vor dem Referendariat einen raschen Überblick über das materielle Recht zu verschaffen – gerade eine Wiederholung des Verfahrensrechts ist besonders zu empfehlen. Wenn Du zu den Glücklichen gehörst, die für das 1. Examen quasi kein Zivilprozessrecht lernen mussten, bietet es sich an, sich vor dem Referendariat damit zu befassen. Wenn Dir dann noch Motivation und Zeit übrig bleibt, kannst Du Dich schon einmal damit beschäftigen, wie Du Urteile, Beschlüsse und Anklageschriften verfasst.
Entspannung
Auch wenn Du im Referendariat Urlaubsansprüche hast, werden diese meistens zum Lernen genutzt. Die studentischen Freiheiten der freien Urlaubsplanung hast Du mit dem Ende des Studiums (vorerst) aufgegeben.
Deswegen bietet es sich an, vielleicht ein bis zwei Monate später mit dem Referendariat zu starten und Dir vorher noch einmal einen ausreichenden Urlaub zu gönnen oder die Zeit zu nutzen, Dich richtig zu erholen, um mit voller Kraft in das spannende, aber auch anstrengende Referendariat zu starten.
Nächste Juracon: 14. Dezember 2023 in München
In welchem Bundesland möchte ich mein Referendariat absolvieren?
Wer noch einmal umziehen möchte und mehr von Deutschland sehen will, dem bietet sich jetzt die Gelegenheit. Dennoch solltest Du den Standort des Referendariats von mehreren Kriterien abhängig machen: Qualität der Ausbildung, Lage, Nähe zu der Familie/Freunden, Höhe der Unterhaltsbeihilfe, ggf. neues Landesrecht, Durchschnitt der Ergebnisse im 2. Staatsexamen, Einstellungsnoten, Status etc. Zum Status sei zu erwähnen, dass Referendare in allen Bundesländern Angestellte im öffentlichen Dienst sind. Die einzige Ausnahme bildet Thüringen. Hier bist Du als Referendar Beamter auf Widerruf.
Die Bewerbungen
Sich frühzeitig zu bewerben, ist ein hilfreicher Schritt, um sich den begehrten Ausbildungsplatz zu sichern. Die einzige Voraussetzung zur Bewerbung ist, Dein bestandenes 1. Examen. Hast Du dieses in der Tasche, kannst Du Dich theoretisch in jedem Bundesland bewerben. Beachte bei Deiner Wahl jedoch die verschiedenen Regelungen und Wartezeiten. Besonders bei den Wartezeiten sind die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern teilweise extrem und variieren vom sofortigen Start bis zu 2 Jahren (!).
Kontakte schaden nur dem, der keine hat
Ein altes Sprichwort, das viel Wahrheit in sich trägt. Egal, ob Praktika, Nebentätigkeiten oder Anwalts- oder Wahlstation im Referendariat, es schadet nicht, wenn Du zu der verantwortlichen Person, die Deine Bewerbung in Empfang nimmt, schon einmal einen Kontakt hast. Ganz im Gegenteil, denn wenn schon ein erster positiver Eindruck hinterlassen worden ist, dann steigert dies natürlich auch die Aufmerksamkeit beim lesen der Bewerbung. Insofern empfehlen wir dir, auch am 14. Dezember 2023 auf die Juracon in München zu kommen und die ersten Kontakte zu knüpfen!
Nebentätigkeit – ja oder nein?
Schaut man sich die spärliche Unterhaltsbeihilfe und die hohen Miet- und Lebenskosten an, möchte man am liebsten sofort den nächstbesten Nebenjob annehmen. Jedoch musst Du Dir eine Nebentätigkeit, je nach Bundesland, evtl. genehmigen lassen. Zudem hast Du im Referendariat tendenziell wenig Zeit, sodass Du es Dir gut überlegen solltest, ob Du Zeit und Kapazitäten für einen weiteren Job hast oder ob Du lieber versuchst, Deine Ansprüche ein wenig herunterzuschrauben.
Kommentare und Gesetzestexte – kaufen oder mieten?
Gerade wenn keine Markierungen zulässig sind, empfiehlt es sich, frühzeitig die Kommentare für das 2. Staatsexamen zu mieten. Durch das Mieten vermeidest Du nicht nur die hohen Anschaffungskosten, sondern bekommst auch die passende Auflage der Kommentare zugesendet, ohne, dass Du Dich selbst um diese kümmern musst. Alle zugelassenen Kommentare zur Miete, findest Du hier: Kommentare mieten
Landesrecht
Gerade, wenn Du für das Referendariat das Bundesland wechselst, empfiehlt es sich, einen Blick auf die zulässigen Hilfsmittel zu werfen und Dich im Vorfeld mit den Änderungen des jeweiligen Landesrechts vertraut zu machen.
Wahlstation – Wo möchte ich hin?
Gerade wer eine begehrte Wahlstation oder einen Platz im Ausland anstrebt, sollte sich frühzeitig darum kümmern (Bewerbungen, Visum, Unterkunft) und sich bereits vor dem Referendariat so gut wie möglich auf das neue Leben vorbereiten - das spart Zeit und Nerven.
Bonus-Tipp für Streber :-)
Auch wenn Du vielerorts hörst, dass das Referendariat nicht dafür ausgelegt ist, um sich darauf vorzubereiten, ist es nicht sinnlos, sich kurz vor dem Referendariat einen raschen Überblick über das materielle Recht zu verschaffen – gerade eine Wiederholung des Verfahrensrechts ist besonders zu empfehlen. Wenn Du zu den Glücklichen gehörst, die für das 1. Examen quasi kein Zivilprozessrecht lernen mussten, bietet es sich an, sich vor dem Referendariat damit zu befassen. Wenn Dir dann noch Motivation und Zeit übrig bleibt, kannst Du Dich schon einmal damit beschäftigen, wie Du Urteile, Beschlüsse und Anklageschriften verfasst.
Entspannung
Auch wenn Du im Referendariat Urlaubsansprüche hast, werden diese meistens zum Lernen genutzt. Die studentischen Freiheiten der freien Urlaubsplanung hast Du mit dem Ende des Studiums (vorerst) aufgegeben.
Deswegen bietet es sich an, vielleicht ein bis zwei Monate später mit dem Referendariat zu starten und Dir vorher noch einmal einen ausreichenden Urlaub zu gönnen oder die Zeit zu nutzen, Dich richtig zu erholen, um mit voller Kraft in das spannende, aber auch anstrengende Referendariat zu starten.
Nächste Juracon: 14. Dezember 2023 in München