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KI in der Strafverteidigung: Rechtlicher Rahmen, Deepfakes und Verteidigungspraxis

Freitag, 18. September 2026, 09:00 Uhr

Referent: Frank Buckow, RiAG a.D.

Veranstaltungsinformationen

Thema: KI in der Strafverteidigung: Rechtlicher Rahmen, Deepfakes und Verteidigungspraxis

Dauer: 5 Stunden

Fachbereiche: Fachanwälte - §15 FAO, Fortbildungen Strafrecht

Nächster Termin: 18.09.2026 | 09:00 Uhr - 15:00 Uhr

Veranstaltungsort: Online

Seminargebühr: eigtl. 209 € zzgl. USt. - mit unserem Partnerlink nur 177,65 €

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Seminarinhalte

Das Seminar behandelt das derzeit allgegenwärtige Thema der künstlichen Intelligenz speziell für den Fachbereich Strafrecht. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Grundlagen für die Nutzung der KI geht der Referent auch auf damit verbundene Phänomene wie „Deepfakes“ und deren rechtliche Einordnung ein. In einem weiteren Schritt behandelt das Seminar die Möglichkeiten des Einsatzes von KI in der Verteidigungspraxis.

1. KI-Grundlagen und Technologie

  • KI-Systemtypen im Überblick

  • Praxisrelevante KI-Begriffe

  • Beispiele

2. Die KI-Verordnung im Strafrecht

  • Systematik und Zeitplan der KI-Verordnung

  • Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)

  • Hochrisiko-KI in Strafverfolgung und Justiz (Anhang III Nr. 6–8)

  • Verteidigungsstrategien aus der KI-VO

  • KI – Agenten

3. Deepfakes: Technik, Strafrecht, Verteidigung

  • Technische Grundlagen: Wie Deepfakes entstehen

  • Gesetzentwurf des Bundesrats: § 201b StGB-E (Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung)

  • Gesetzentwurf des BMJV: § 184k StGB-E (Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen)

  • Verteidigungsstrategien bei Deepfake-Vorwürfen

  • Schnittstelle KI-VO und Deepfake-Strafrecht

4. KI in der Verteidigungspraxis

  • KI-gestützte Recherche

  • Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

  • Automatisierung und Effizienzsteigerung

  • Empfohlene Werkzeuge

  • Prompt Engineering

5. KI-Beweise anfechten und Ausblick

  • KI im Ermittlungsverfahren – Systeme und Fehlerquellen

  • Angriffspunkte nach der KI-VO und StPO

  • Ausblick: Zukunftstrends und Weiterbildung

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL
I. Wer kann teilnehmen
Alle eingeschriebenen Jurastudenten, Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter (w/m/d).

II. Inhalt des Gewinnspiels
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das vollständige ausfüllen und versenden des Anmeldeformulars für den Newsletter. Als Preise werden 4 Gewinner oder Gewinnerinnen ermittelt, die einen der nachstehenden Preise erhalten:

  • 1 x Jahreszugang zum Repetitorium Jura Online für das 1. oder 2. Staatsexamen

  • 1 x Prüfungskommentare für die Zeit der Prüfungsklausuren im 2. Examen

  • 1 x Grüneberg BGB Kommentar

  • 3 x 50 Euro zur freien Verwendung

  • Jeder Teilnehmer bekommt 3 Monate kostenfrei FAZ PRO Einspruch, inkl. FAZ+ und alle Artikel auf FAZ.net


III. Beginn und Teilnahmeschluss des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel beginnt am 20. Juni 2025 und endet am 31. Juli 2025 um 23:59 Uhr.

IV. Datum der Gewinnverkündung
Die Gewinner / die Gewinnerinnen werden im August 2025 zufällig ermittelt und über den Newsletter im August informiert.

V. Ausschluss vom Gewinnspiel
Jeder kann nur einmal an diesem Gewinnspiel teilnehmen.

VI. Freistellung von Facebook & Instagram
Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten ist nicht Facebook oder Instagram, sondern der Veranstalter. Die Teilnehmer stellen Facebook und Instagram von jeglicher Haftung, welche aus Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels (insbesondere dessen Publikation und Organisation) resultieren, frei. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an den Veranstalter zu richten. info@iurastudent.de

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