Ansprechpartnertagung Osnabrück 2018

Unter dem Thema Jurisprudenz im Wandel – Quo vadis? kamen am letzten Februarwochenende vom 23. bis zum 25. Februar 2018 rund 60 Delegierte aus 23 Fachschaften zur Ansprechpartnertagung in Osnabrück zusammen.

Quo vadis?, das bedeutet auf Deutsch: Wohin gehst du? Ursprünglich stammt der Satz aus dem Johannesevangelium (13,36). Dort lautet die Antwort: „Wohin ich gehe, dorthin kannst du mir jetzt nicht folgen. Du wirst mir aber später folgen.“ Wohin die juristische Ausbildung geht, steht nach wie vor zur Diskussion. Jüngst wurden auch durch ein Gutachten des Zentrums der Deutschen Hochschulwissenschaft zu Gründen und Ursachen der hohen Studienabbrecherquoten neue Argumente in die Debatte eingebracht. Aber damit die Studierenden dem Wandel der Jurisprudenz jetzt und nicht erst später folgen können, wird es Aufgabe der Fachschaften vor Ort und des BRF bundesweit sein, eng mit den Universitäten und Prüfungsämtern zusammenzuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Ansprechpartnertagung können dafür eine Hilfestellung bieten.

I. Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen der Landesjustizprüfungsämter zu Schwerpunktstudium und Abschichtung

Nach einem Grußwort des Dekans des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Osnabrück und der Eröffnung der Tagung durch den Vorstand des Bundesverbandes begann die Tagung mit einer Diskussion mit den Vertreter*innen des Koordinierungsausschusses (KOA) der Justizministerkonferenz (JuMiKo).

Mit Beschluss vom 09. November 2017 hatten die Justizminister*innen die Empfehlung ausgesprochen, eine Begrenzung des Umfang des Schwerpunktbereichsstudiums und eine Angleichung der Prüfungsleistungen vorzunehmen. Darüber hinaus wurde der KOA beauftragt, in einen weiteren Austausch auch mit dem Bundesverband zu treten, um weitere Maßnahmen zu erörtern und alternative Modelle zur bisherigen Schwerpunktbereichsprüfung zu beleuchten.
 
Zu Gast waren fünf Vertreter*innen verschiedenster Landesjustizprüfungsämter. Zwischen ihnen und den anwesenden Teilnehmer*innen entbracht eine rege Debatte. Als wesentliches Ergebnis der Diskussion konnte schon zu Beginn festgehalten werden, dass die ehemalige Forderung des KOA zur Reduzierung des Schwerpunktbereichs auf 20 % von der Gesamtnote vom Tisch sei. Erforderlich sei aber weiterhin, den Umfang der Semesterwochenstunden anzugleichen und mitunter zu reduzieren. Es gehe nun um Ideen zur Vereinheitlichung der Prüfungsmodalitäten, die auch auf lokaler Ebene eingebracht werden können und sollen. So zeigte sich im Verlauf der Diskussion, dass der Schwerpunktbereich derzeit Stärken und Schwächen bietet. Die Schwächen wollen die Vertreter*innen des KOA nun reduzieren. Sie sind dabei aber auch bereit, die Stärken der Schwerpunktbereichsausbildung in den staatlichen Teil der Prüfung zu übertragen, sofern dies möglich ist.
Kein Ergebnis konnte hingegen bei der Frage um das Abschichten erreicht werden, welches von den anwesenden Teilnehmer*innen begrüßt, von Mitgliedern des KOA hingegen als „heimliche Bachelorisierung des Studiums“ kritisiert wurde. 

II. Kurzzusammenfassung der Workshops am Samstag

Nach der Diskussion am Freitag begann am Samstag die inhaltliche Arbeit.
Workshop Nr. 1 „Digitalisierung im Recht“ befasste sich unter anderem mit den Fragen, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf das Berufsbild der Jurist*innen, die Beantwortung von Rechtsfragen und die Gestaltung der juristischen Ausbildung hat. So könnte der Aufgabenbereich von Jurist*innen durch Algorithmen und digitale Anwendungen zukünftig verkleinert werden, gleichzeitig könnten aber auch neue Aufgabenbereiche entstehen. Grundsätzlich würden technische Kenntnisse für den Juristen dabei immer bedeutsamer. Neben gesellschaftlichen Fragen zu Problemfeldern der Digitalisierung stellte der Workshop auch Vorschläge für die Fachschaften und den BRF heraus. So müsse der Sachverhalt innerhalb der Ausbildung der digitalisierten Welt angepasst werden und das Curriculum um Schlüsselqualifikation in technischen Fähigkeiten ergänzt werden. Es könnte Aufgabe der Fachschaften sein, gezielt Vorträge zum Thema anzubieten und Aufgabe des BRF, einen Übergang zum digitalen Examen zu ermöglichen.
 
Die Teilnehmer*innen im Workshop Nr. 2 „Methodik im Jurastudium“ waren sich einig, dass das Beherrschen juristischer Methodik sehr wichtig ist. Demgegenüber wurde festgestellt, dass die Vermittlung dieser Kompetenz innerhalb des Studiums unzureichend ist. Daher befasste sich der Workshop mit möglichen Maßnahmen zur Verbesserung:
Die Bedeutung der rechtswissenschaftlichen Methodik müsse von Beginn an klarer herausgestellt und in den gesamten Studienverlauf integriert werden. Dabei wurde diskutiert, ob Methodik als Klausur angeboten werden sollte oder ob nur ein Angebot geschaffen werden müsse, das den Studierenden tatsächlich nutzt. Ersteres würde die Auseinandersetzung mit der Methodik zur Voraussetzung machen, während letzteres eine zwingende Mehrbelastung der Studierenden vermeidet.
Darüber hinaus wurde die Wichtigkeit von Lerngruppen betont und die Fachschaften dazu aufgefordert, sich verstärkt für einen wissenschaftlichen Diskurs zu engagieren. Dies erfordert einerseits Umstrukturierungen im Lehrangebot, andererseits aber auch Freizeitangebote, wie etwa einen Diskussionsstammtisch.
 
In Workshop Nr. 3 „Europäisierung im Recht“ wurde die Forderung deutlich, dass sich die erste Prüfung stärker an europarechtlichen Bezügen ausrichten müsse. Dabei sei für kein Bundesland eine Ausweitung des Pflichtstoffs notwendig, es käme lediglich darauf an, die Bedeutung und Verknüpfungen in Ausbildung und Prüfung stärker in den Fokus zu setzen. Das Europarecht sei für Jurist*innen unerlässlich und müsse daher gleich mit Beginn des Grundstudiums stärker eingebunden werden. So könne sich das Europarecht mit einer verbindlichen Klausur schon innerhalb der Zwischenprüfung wiederfinden und vermehrt in die anderen Rechtsgebiete eingebunden werden. Europarecht könne durch Grundlagenscheine wie „Europäische Rechtsgeschichte“ und Schlüsselqualifikationen zur Fremdsprachenausbildung gestärkt werden.
 
Auf diesen Grundlagen konnten viele wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, die nun in die Fachschaftsarbeit an den einzelnen Fakultäten einfließen werden und so für eine Veränderung des Studiums sorgen können.
 
Mehr Informationen und den kompletten Tagungsbericht findet ihr hier.