Wenn mehrmals Nötigung begangen, einmal geprüft oder mehrmals einzeln?

Hallo, 

wenn jemand mehrmals eine Nötigung begangen hat, prüft man das unter einer Prüfung oder macht mal mehrere einzelne Prüfungen dazu? 


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Klassische Antwort: "Das kommt drauf an!" Wink

Grundsätzlich müsstest du die Nötigung durchaus auch mehrmals prüfen, gerade wenn sie in verschiedenen Handlungsabschnitten verwirklicht wird. Die mehrmalige Begehung der Nötigung würdest du ja bei den Konkurrenzen dann berücksichtigen. 

Beachte aber, dass ggf. speziellere Delikte und Delikte mit höherer Strafandrohung vorrangig zu prüfen sind.