Hallo zusammen,

vorab, ich bin kein Anwalt und ich werde es nie sein. Das überlasse ich euch, mit dem weiteren Blick im Leben Smile
Ich verwalte Immobilien und das erst seit nun 6 Monaten und bin schon am verzweifeln.

Habe folgendes Problem und hoffe wirklich das Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt?

In der Ausbildung wurde mir beigebracht, dass Gemeinschaftseigentum auch immer von der kpl. Gemeinschaft bezahlt werden muss.
Nun war ich gestern bei einem Vortrag, eine Weiterbildung, eines ehemaligen Verwalters, welcher vor allen gesprochen hat und meinte das z.B. ein Balkon (konstruktiven Bestandteile, nicht der Belag) wenn dieser in der Teilungserklärung als Sondereigentum eingetragen ist auch voll von dem Sondereigentümer instandgesetzt werden muss.
Wenn in der Teilungserklärung Instandhaltung und Instandsetzung eingetragen ist.

Das widerspricht sich doch aber mit dem Gesetz??!!

Was mich nur wundert, von allen die anwesend waren hat keiner dagegen gesprochen.
War ich etwa derjenige welcher in der Schule geschlafen hat als das Thema dran war???

BITTE, könnt ihr mir helfen, mir erklären ob das wirklich so ist oder ich vielleicht doch richtig liege??

Danke im Voraus.
LG
R.


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