Ihr lieben, ich hänge gerade an einem Übungsfall und komme nicht weiter. Person 1 vergiftet das Opfer, es wird bewusstlos und schlägt sich den Kopf an. Person 2, die die Person 1 kennt aber keinen gemeinsamen Plan mit ihm hat, schlägt auf das Opfer ein und tötet es. Beide hatten Tötungsabsicht. Das Gift hätte nach Stunden tödlich gewirkt.
Ich habe im Schema nun (ganz grob formuliert, natürlich ordentliches Schema!) Person 1 - versuchter Mord
Person 2 - vollendeter Mord
Mittäterschaft, Täter hinter dem Täter etc schließt sich aus?! Muss ich das trotzdem prüfen?
Was habe ich vergessen???
Ich bin für jede Hilfe dankbar
Mittelbare Täterschaft scheint hier ganz ausgeschlossen. Es gibt vereinzelt Professoren, die bei einer Vergiftung eine mittelbare Täterschaft mit dem Opfer als Werkzeug annehmen, wenn das Opfer das Gift in gutem Glauben zu sich nimmt. Allerdings ist das eine Mindermeinung, die herrschende Meinung geht von ganz normaler Täterschaft aus.
Was die Mittäterschaft angeht, kommt es auf den gemeinsamen Tatplan an, der hier anscheinend nicht vorliegt. Darum würde ich die ablehnen.
Bei der ersten Person würde wohl ein versuchter Mord wegen Heimtücke vorliegen, aber bei der zweiten Person ergibt sich kein Mordmerkmal aus dem Sachverhalt. Ich würde eher mit Totschlag gehen, es sei denn im Originalsachverhalt gibt es Hinweise auf niedrige Beweggründe, Habgier etc.