Versuch und Beihilfe

Hi Leute, 
habe ein Problem in folgender Sache.

V verkauft A eine Stabtaschenlampe,obwohl V weiß, dass A mal aggressiv werden kann und jemanden damit schlagen könnte. Er will A aber nicht enttäuschen und verkauft sie ihm.

Ne Woche später schlägt A ne Frau F mit der Taschenlampe, weil er sie töten will. Sie stirbt nicht. Er würgt sie, um sie zu töten, lässt sie aus mitleid dann aber. 

Mein Problem ist jetzt, ob ich bei A alles splitten muss. Muss ich jetzt versuchten totschlag ,(schwere) körperverletzung und dann nochmal versuchten totschlag durch würgen oder alles als einen einzigen versuch sehen? 

und beim verkäufer beihilfe zum versuchten totschlag oder zur versuchten körperverletzung? 

Danke schonmal Smile


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