Verhältnis von § 303 I StGB zu §§ 303a I, 303b I Nr. 1 StGB

Hallo! Smile
Es geht um die Strafbarkeit eines Täters, der den PC im Büro einer Person zerstörte. Es steht lediglich in einem Nebensatz, dass sich auf dem PC wichtige Daten befinden. Ob der Täter es weiß, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Das Problem ist, dass ich nun vor habe eine Prüfung von §§ 303a I, 303b I Nr. 1 StGB vorzunehmen, ohne zu wissen, ob es dem Täter allein auf die Zerstörung des PC ankommt oder es ihm auch darum geht Daten und Datenträger zu löschen bzw zu zerstören. Wie würdet ihr bei solchen Zweifel vorgehen?

LG Smile


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Hi,
der Vorsatz hinsichtlich der Bedeutung der DV und der Störung ist etwas umstritten. Schau am besten mal bei Fischer § 303b Rn. 18.

P.S.: Magst du mir mal eine PN schreiben?

LG.