Verfahren vor einem Landesverfassungsgericht

Hallo ihr Lieben,

ich schreibe gerade meine Hausarbeit in Staatsrecht 2 und komme bei einer Sache nicht ganz weiter. Es geht um ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Die Partei A sagt, es sei ihr Recht A und B zu tun. Bei einem Verfahren vor einem LVerfG ist es ja so, dass Maßstab das Landesverfassungsrecht ist. Nun finden Parteien aber keine Erwähnung in der Niedersächsischen Verfassung. Wie gehe ich damit um? Kann ich trotzdem mit Art. 21 GG argumentieren oder wäre das gänzlich falsch?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!


Finde heraus, was Kliemt Arbeitsrecht Dir als Arbeitgeber zu bieten hat