Vereinsbeirat wählt „Ersatzvorstand“

Hallo,

ich habe folgende Fallkonstellation: in einem Verein gibt es zwei alleinvertretungsberechtigte Vorstände, diese treten aus wichtigem Grund zurück. Laut Satzung muss der Verein mindestens zwei Vorstandsmitglieder haben, eine Maximalzahl gibt es nicht. Nun ist der Beirat laut Satzung bemächtigt Ersatzmitglieder zu wählen. Kann er dementsprechend auch mehr als zwei Ersatzmitglieder wählen?

Wortlaut:
"Scheidet ein Mitglied während der Amtsperiode aus, so wählt der Beirat für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied."

"Dem Vorstand gehören mindestens an:
a) der Vorsitzende,
b) der Stellvertreter."

Danke für eure Hilfe!


Finde heraus, was Kliemt Arbeitsrecht Dir als Arbeitgeber zu bieten hat