Verbindung §185 / §193 StGB - Beleidigung

Folgendes Fallbeispiel:
Person S:
"Also,das einzige was ich sehe ist, dass ein Herr R. sich nicht um seine Familie jemals richtig gekümmert hat. (Tote Tochter,tote Frau) und jetzt anscheinend in einen verzweifelten Versuch versucht mich zu denzuzieren obwohl er halt nur Verdächte hat und sonst halt nichts anderes.
Sehr verzweifelt Herr R.[...]
Wen haben Sie noch von ihrer Familie ?
Achja niemanden mehr. Sehr traurig."

Darauf Person R:
"Darf ich das fotografieren, damit [man sieht] was für ein Abschaum Sie sind?"

Nun zeigt Person S Person R an und Person R befindet sich nun in einem Strafverfahren. Greift unter der vorhergegangen Aussage der Person S der §193 StGB?
Gibt es andere §§ die die Aussage von Person R rechtfertigen könnten, womit Person R dann straffrei aus der Sache rauskommt?



Welche Variante von § 193 StGB siehst du hier für einschlägig an?

Andere entsprechende Normen sehe ich auf den ersten Blick jedoch nicht.