A und B sind seit langer Zeit Nachbarn. Anfang des Jahres bittet A den B, eine Tasche für ihn aufzubewahren. Darin sei ein Geschenk für seine Frau, die sehr neugierig sei und in der Wohnung alles finde. B nimmt die Tasche an sich. Als er kurz darauf in die Zeitung blickt, liest er von einem Überfall in der Nähe, bei dem 100.000 € in kleinen alten Scheinen mit Banderolen einer indonesischen Bank erbeutet wurden. Daraufhin untersucht er die Tasche und stellt fest, dass sich darin 100.000 € in kleinen alten Scheinen mit Banderolen einer indonesischen Bank befinden. Er schweigt darüber.
Ich würde gerne wissen was eure Vorstellungen zu der Strafbarkeit von A ist.Ursprünglich würde ich die Strafbarkeit nach § 249 Abs 1 StGB prüfen, jedoch fehlen mir die genauen Angaben dazu, da B nur die Tasche mit den Geldrollen sieht.