Rechtsstreit: Reichweite Vermutungswirkung § 476 BGB noch relevant für aktuelle Hausarbeiten?

Hey, ich habe bezüglich meiner Hausarbeit im Schuldrecht eine Frage. 

Ist der Rechtsstreit zur Vermutungswirkung des § 476 BGB noch relevant für aktuelle Hausarbeiten? Die Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkäufen ist durch die Richtlinie 1999/44/EG nach der neuen Rechtssprechung ja bereits geregelt. Ist es dann falsch den Rechtsstreit aufzuführen? 

Danke schon mal im Voraus Smile


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Leider ist ja bekannt, dass es in unseren Kreisen immer etwas dauert, bis sich etwas wirklich gesetzt hat und angekommen ist.

Ich würde den Streit darum aber nicht mehr anbringen. Es ist mittlerweile klar in Gesetzestext umgesetzt worden und somit greift die Vermutungswirkung. Ich würde vielleicht ganz kurz erwähnen, dass es auch eine andere Ansicht gibt, aber dann primär nur auf die gesetzliche Vermutungswirkung eingehen, wie sie sich in § 476 BGB wiederfindet.