Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz

Hallo liebe Forenuser,

kann neben dem Rücktritt vom Vertrag noch darüberhinausgehend Schadensersatz gefordert werden?

Fall:
Ich habe einen gebrauchten Traktor gekauft. Dieser sollte hinsichtlich der Bremseinrichtung und der hydraulischen Einrichtungen mängelfrei sein. Bitte seht die entsprechende Zusicherung im rechtlichen Sinne als gegeben an.
Hier angekommen, offenbarten sich Probleme an der Bremsanlage. Es mussten Ersatzteile beschaftt und eingebaut werden ( Aufwand ca.
300,00 €). Ich hoffte mit dem Einbau einen nunmehr funktionstüchtigen Traktor zu besitzen; den VK hätte ich wegen dieser finanziellen Ausgaben nicht in Anspruch genommen.
Im Zuge der Reparatur haben sich aber weitere, erhebliche Mängel herausgestellt, deren Nichtvorhandensein ebenfalls zugesichert wurde.
Es folgt die Aufforderung zur Nachbesserung, keine Reaktion.
Ich werde nunmehr den Rücktritt vom Vertrag in der gesetztlich vorgeschriebenen Form erklären und zustellen lassen ( entweder
Einwurfeinschreiben oder ZU durch GV )
Bitte, setzt voraus, dass die Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen.
Meine Frage ist, kann ich die o.g. Aufwendungen zusätzlich als Schadensersatz fordern?
Die zurück zu gewährende Sache hat ja praktisch einen Wertzuwachs in Höhe der Ersatzteile erfahren.
Was meint Ihr?
Wie kann ich eine entsprechenden Klagetenor so formulieren, dass auch der Schadensersatzanspruch dort einfließt?
Für Eure Hilfe schon jetzt meinen besten Dank!
Antworten auch gerne an meine email helgi@wtal.de

Martin


Finde heraus, was Möhrle Happ Luther Dir als Arbeitgeber zu bieten hat

Weil du den Verkäufer keine Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben hast und selbstständig die Kosten einer Reparatur übernommen hast, entstehen keine Ansprüche auf Schadensersatz für diese Kosten:
- Es besteht keine Plichtverletzung seitens des Verkäufers (§280 BGB)
- Der Verkäufer hat die Nachbeserung nicht verweigert (§281 BGB)
- Eine Nachbesserung wäre möglich gewesen (§283 BGB)