Prüfungsreihenfolge 211, 212 und Unterlassen

Hallo, 

im Rahmen meiner Hausarbeit ist mir eine Frage bezüglich des Aufbaus meines Gutachtens gekommen. 

kurzer Background zum Sachverhalt: 

A will B schlagen.
B schubst daraufhin A. A fällt lebensbedrohlich, aber stirbt nicht. B lässt A unversorgt liegen, in der folgenden Nacht verstirbt A (wie von B gewollt.) 

Nun bin ich mir nicht ganz sicher bezüglich meiner Reihenfolge der Delikte (bei B).

1. Prüfe ich zuerst alle in Frage kommenden Delikte, die durch das aktive Tun (also das Schubsen) verwirklicht sein könnten? Und danach dann die Unterlassungsdelikte (konkret also 211, 13; evtl 212, 13)? 

2. Oder prüfe ich zuerst Mord durch das Schubsen, dann Mord durch das Unterlassen; dann evtl Totschlag (falls Mord (-))? 

3. Oder andere Ideen für einen schlüssigen Aufbau? 

Besten Dank schonmal. 


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Ich würde den ersten von dir vorgeschlagenen Aufbau wählen. Zunächst - und sei es kurz - auf das aktive Tun anknüpfen und sodann (wohl schwerpunktmäßig) auf die Unterlassungsdelikte eingehen. Dieses würde auch dem Grundsatz der historischen Prüfungsreihenfolge gerecht werden.