Prüft man IMMER auch den rechtfertigenden Notstand?

Hallo, 

ich habe eine Frage. Ich schreibe eine Hausarbeit im Strafecht und da hat sich folgende Frage ergeben. Wenn ich die Notwehr aufgrund eines krassen Missverhältnisses ablehne, entfällt dann die Prüfung eines rechtfertigenden Notstandes? Da dieser genrell milder und nicht so "schneidig" ist oder prüfe ich auch den Notstand ausführlich.

Vielen Dank für eure Antworten 


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Zu welchem Ergebnis kommst du denn, wenn du die Güterabwägung im Rahmen des § 34 StGB vornimmst? - Je nachdem, ob eine sinnvolle argumentative Auseinandersetzung möglich ist, würde ich es ein wenig davon abhängig machen.