Meinungsstreit mehrere Tatkomplexe

Hallo ihr Lieben, 
Ich habe eine Frage bezüglich des Meinungsstreits bei mehrere Tatkomplexen in Strafrecht. Angenommen ich stelle einen Meinungsstrreit einmal dar, dann muss ich ihn im 2. Tatkomplex ja nicht mehr erwähnen und folge dann einfach der Ansicht, für die ich mich entschieden habe, oder? 
Wie sieht es dann aus, wenn der Meinungsstreit beim 3. Tatkomplex zu einem anderen Ergebnis führen würde? Muss ich ihn dann ein 2. Mal darstellen und anders führen oder nur kurz erwähnen, warum ich jetzt anders prüfe? 
In meinem Fall geht es um den Nötigungsnotstand. In den ersten zwei Tatkomplexen geht es um die körperliche Unversehrtheit und man kommt zu dem Ergebnis, über §35 zu prüfen. Beim dritten Tatkomplex geht es um eine Sachbeschädigung, man könnte also auch §34 prüfen, der Meinungsstreit würde also zu anderen Ergebnisse führen, muss ich ihn dann nochmal ausführen?
Danke für die Hilfe