Mörder als Mittäter für gefährliche KV?

Moin, ich habe eine Frage bzgl. der Mittäterschaft:
Wenn ein Mörder bzw. Totschläger X (den ich zuerst prüfe) die Merkmale einer gefährlichen KV nur im Wege der Zurechnung als Mittäter des Y erfüllen würde, muss ich dies überhaupt prüfen, obwohl die KV bei den Konkurrenzen doch eigentlich sowieso verdrängt wird? 
Was wäre besser?
a) Nur Y bzgl. der gefährlichen KV prüfen
b) Y prüfen und es X zurechnen
c) Y und X gemeinsam prüfen

Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!

LG Mascha