Hallo,
ich habe mich gewundert, ob der Klausursteller einer Klausur identisch mit der Person des Lehrenden sein muss?
Wir haben eine Klausur geschrieben, die zum Teil aus Europarecht und zum anderen Teil aus Staatsrecht III bestand. Beide Rechtsgebiete wurden von verschiedenen Professoren gelehrt. Nun hat einer von beiden Profs die vollständige Klausur gestellt und im anderen Rechtsgebiet ein Thema abgefragt, das weder Inhalt der Vorlesung noch Inhalt in Arbeitsgemeinschaften bildete. Üblicherweise wurden diese Klausuren in der Vergangenheit immer von beiden Profs, jeder jeweils für sein Rechtsgebiet, gestellt. In der Prüfungsordnung der Uni konnte ich dazu leider keine Angaben finden.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen:)