Kaufvertrag

Hallo,
ich frage mich, ob im folgenden Fall ein Kaufvertrag zwischen A und B entstanden sein könnte, da es nur um die Ansprüche des B gegen A geht und viele Anspruchsgrundlagen ohne ein Schuldverhältnis ausscheiden. 
Zwischen A und B hat nie ein Kontakt stattgefunden. Stattdessen hat der Handelsvertreter C des B mit A einen Kaufvertrag in seinem eigenen Namen abgeschlossen und den Preis auf Vorkasse erhalten. Dem B sagt C allerdings, dass er für ihn den Vertrag abgeschlossen hat, damit B dem A die Ware im Glauben zusendet, er würde den Kaufpreis noch von A erhalten. Dies kommt erst raus als A (nachdem er die Rechnung, die er für irrtürmlich an ihn statt an C gesendet hält, dem C schickte) eine Mahnung von B erhält. 
Ich hoffe jemand kann mir helfen. 
Liebe Grüße



Je nachdem, ob die handelnde Personen Verbraucher oder Unternehmer sind, gibt es unterschiedliche Vorschriften zu beachten. Zum Beispiel sind bei Kaufleuten die Vorschriften des HGB grds. anwendbar (https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Rechtsinfos/Handelsrecht/), wohingegen bei "Privaten" das BGB Anwendung findet (https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Rechtsinfos/Vertragsrecht/Vertretung/). Ich würde auch maö einen Blick auf die §§ 812 ff. BGB oder auf die Vorschriften über eine Geschäftsführung ohne Auftrag werfen!