Körperverletzung durch Unterlassen

A muss ein Aufnahmeritual machen und läuft mit verbundenen Augen einen Weg entlang. Die Verbindungsmitglieder schlagen auf diesem Weg auf ihn ein, A wird bewusstlos und stirbt später. D zieht sich währenddessen etwas zurück und filmt das ganze.
Strafbarkeit des D ? 

Totschlag oder Körperverletung kann man ihm nicht anrechnen aber was ist mit §227, 13? oder evtl. §223, 13?

PS: §201a ist ausgenommen  


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