Hundehaltung Mietwohnung

Hallo Ihr Lieben, 
ich bin keine Juristin und habe mich hier registriert, um hoffentlich ein "Schlupfloch" in Bezug auf Hundehaltung in meinem Mietvertrag zu finden.
Mein Mietvertrag hat eine Mindestmietdauer von zwei Jahren, die gerade erst begonnen hat. Da ich schon immer Hunde hatte, möchte ich nun auch wieder einen. Ich bin erfahren mit Hunden und habe das meinem Vermieter so auch erklärt.
Im Vertrag steht, dass Hunde- und Katzenhaltung nach Absprache erlaubt wäre. (Man darf es ja auch heutzutage auch nicht mehr generell verbieten), es ist kein Zusatz hinten im Vertrag aufgeführt.
Auf die Frage ob ich einen Hund halten dürfte, antwortete der Vermieter "[...] wir teilen Ihnen mit, dass wir keine Hundehaltung genehmigen können. Hunde können Allergien auslösen, die Mitmieter bzw. etwaige Nachmieter stark einschränken können. Darüber hinaus ist eine Wohnung mit ca. 55m² für eine artgerechte Hundehaltung eindeutig zu klein. Deshalb ist die Haltung im Mietvertrag auch explizit ausgeschlossen."
Zunächst: Die Hundehaltung ist im Mietvertrag eben nicht explizit ausgeschlossen. Ob die Haltung artgerecht ist und man dem Hund gerecht wird, liegt in meinen Augen in der Verantwortung des Halters und nicht in der, des Vermieters. Außerdem stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich die Problematik mit der Allergie umgehen kann, in dem ich mir einen hypoallergenen Hund anschaffe.

Ich möchte keinen Rechtsstreit mit meinem Vermieter, ich suche lediglich erstmal nach Argumenten, die mir doch eine Chance geben könnten.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüße