Hilfe bei Fall-Lösung

Liebe Kommilitonen,

ich komme einfach bei einem Fall nicht weiter:

A veräußert ein Grundstück an B. Verpflichtungsgeschäft wurde nicht notariell beurkundet, die Aufflassung ins Grundbuch schon. Preis 200.000 €

B schenkt das Grundstück seiner Frau E. Formbedürftigtkeit ist gegeben.

E verkauft das Grundstück an ihren Freund D. Preis 250.000 €. Formbedürftigkeit ist gegeben.

A bekommt den letzten Verkauf mit, ärgert sich über das "schlechte Geschäft" und ficht den Kaufvertrag mit B an. Hilfsweise will er an die von E erlangten 250.000 € rankommen.

Meine Prüfung beläuft sich auf einen Herausgabeanspruch von A gegen D nach § 985, welcher ja aufgrund der verlorenen Eigentümerstellung des A nicht greigt. Bei § 812 Leistungskondiktion scheitere ich bereits im Punkt "durch Leistung" mangels Leistung von A an D. Müsste ich jetzt eine Eingriffkondiktion gemäß § 812 prüfen ? Welche Ansprüche kommen ansonten noch in Betracht?

Ich bin dankbar für jede Hilfe



.