Hallo, Ich habe mit einem Freund gerade ein Streitthema darüber wie weit man bei einem Hausfriedensbruch gehen darf. Wenn jemand, der größer und stärker als man selbst ist, die Wohnungtüre auftritt und einen mit bloßen Händen attackiert und man nur Sekunden zur Reaktion hat um sich zu verteidigen ohne Schaden zu nehmen.. Wie weit darf man dann laut Gesetz gehen? Darf man einen Gegenstand zur Verteidigung nehmen? Und wie schwer darf der Angreifer verletzt sein ohne dass man mit rechtlichen Folgen rechnen muss?
Vielen Dank im vorraus
Znächst muß ein gegenwärtiger Angriff vorliegen, heißt gerade bevorstehend, noch andauernd, muß rechtswiedrig sein= also Vorliegen einer Notwehrlage. hier +
Die Notwehrhandlung muß geeignet sein, den Angriff abzuwehren, oder die Rechtsgutsverletzung zu verringern. Hierbei ist das Mildeste Mttel der Wahl zu nehmen, das einfach geeignet ist den Angriff abzuwehren. Denke ein Gegenstand wäre ok, aber zb. Pistole und erschießen oder totschlagen nicht mehr.=Notwehrexzess. Ebenso schwere bleibende Verletzungen dem Angreifer zu fügen. Läßt sich aber so klar und eindeutig sagen, da wie du schreibst nur wenige Sekunden Reaktionszeit hast und wahrscheinlich auch Angst usw. im Spiel sein wird.Das wird bei fer Notwehr miteinbezogen. Schönen Sonntag -.:)