Hausarbeit für Fortgeschrittene Strafrecht

Im Mai 2018 trennte sich Mila Fleeth(F) von ihrem Lebensgefährten Marlon Unger (U), woraufhin dieser aus der gemeinsamen Dachgeschosswohnung eines Einfamilienhauses, in dessen Mietvertrag beide als Hauptmieter eingetragen sind, auszog.
In der Folgezeit löschte F den U von ihrer Freundesliste bei Facebook. Seit der Trennung kam es zu zahlreichen Kontaktversuchen des U via Facebook, die zum Teil an F gerichtet waren, zu einem anderen Teil an deren Freundinnen, da F zwischenzeitlich ihr Profil bei Facebook gelöscht hatte und deshalb für den U nicht mehr erreichbar war. Ferner schrieb U ihr und ihren Eltern Briefe. Ebenso wie ihre Eltern forderte F den U auf, sie in Ruhe zu lassen und teilte ihm mit, sie wolle keinen Kontakt mehr zu ihm haben. Hierüber setzte U sich jedoch hinweg.
 
Nachdem U die Weihnachtsfeiertage allein verbracht hatte, lebte seine Wut über die Trennung der F angesichts des nun folgenden einsamen Jahreswechsels wieder auf. Im Laufe des Abends des 31.12.2018 steigerte er sich weiter in seine Wut hinein, bis er schließlich den Entschluss fasste, die F aufzusuchen. Kurz nach Mitternacht machte sich U auf den Weg zu F. Diese veranstaltete mit einigen Freunden gerade eine Silvesterfeier. Als ab Mitternacht die stark alkoholisierte F, die hörbar lallte und sich nur mithilfe ihrer Freunde gerade auf den Beinen halten konnte, mit ihren Gästen Silvesterböller auf der Einfahrt zum Haus der F zündete, beobachtete U dies durch einen Spalt in der sonst dichten Hecke und machte mit seinem Handy Fotos und Videos von F.
 
Nachdem die Feier beendet war und man F ins Bett gebracht hatte, kletterte U auf das Dach des Hauses, deckte dieses teilweise ab und schnitt ein Loch in die Dachfolie, durch das er ein Dachfenster öffnete. Anschließend stieg er in das Haus ein, begab sich in das Schlafzimmer der F, setzte sich auf sie, sodass sie sich nicht mehr bewegen konnte, und fragte, welche Männerkontakte sie habe. Auf ihre Antwort, sie habe keine solchen Kontakte, schlug U mit der Faust neben ihrem Kopf ins Kissen und forderte die „Freischaltung“ ihres Handys. Nachdem F die PIN ihres Handys preisgegeben und U dieses „durchforstet“ hatte und einige Bilder und Kontakte gelöscht hatte, drohte er, sie umzubringen, falls sie die Polizei anrufe und er „in den Knast müsse.“
Beim Verlassen des Hauses sah U auf dem Schuhschrank einige Gegenstände liegen, die er kurzerhand einsteckte. Mit einem so erbeuteten Zehn-Euro-Schein gab U später seinem Kumpel Patrik Glintz (G), dem er alles erzählt hatte, in einer Kneipe ein Bier aus. Eine ebenfalls eingesteckte Brosche, die, wie U wusste, der F viel bedeutete, wollte er der F später zum „Rückkauf“ anbieten. Auch einen Kontoauszug ließ F mitgehen. Am nächsten Tag scannte er diesen, wie von Anfang an beabsichtigt, als Datei ein und bearbeitete die Datei mittels eines Computerprogramms so, dass aus ihm mehrere Geldtransfers zwischen dem Unternehmen, bei dem F angestellt ist, und der F zu ihren Gunsten hervorgehen. Als PDF-Dokument schickte U die so veränderte Datei zusammen mit einigen Fotos von der Silvesterfeier an die Dienst-E-Mail des Chefs der F. Dazu schrieb er: „Solche fetten Partys kann sich F doch nur leisten, weil sie bei Ihnen das Geld aus der Kasse nimmt.“ Den Kontoauszug selbst warf U weg.
 
F suchte einige Tage später die Polizei auf, um von den Vorfällen zu berichten. Um im Hinblick auf das Geschehen nach der Silvesterfeier sicherzugehen, dass der U für längere Zeit ins Gefängnis kommt, gab sie überdies an, der U hätte zum einen ein Messer in der Hand gehalten und zum anderen versucht, ihr eine Ohrfeige zu geben, der sie aber habe ausweichen können.
 
Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB?

Was würdet ihr alles bei wem prüfen und in welcher Reihenfolge?
Prüfe ich erst alle Delikte und am Ende bei dem Punkt Konkurrenzen sage ich, welche sich ausschließen?