Gesetzliche Schuldverhältnisse/Zwangsverwaltung

Hallo, 
diesen Sachverhalt bekomme ich leider einfach nicht gelöst: 

In der Zeit von Jan. 2011 - Sept. 2013 hatte der Y aus Zahlungsurteil des LG Frankfurt/M. v. 2010 gegen X die Zwangsverwaltung des Hausgrundstücks Ador- no-Str. betrieben. Als Verwalter war vom AG Frankfurt/M. Rechtsanwalt R einge- setzt worden. Während das Grundstück Adorno-Str. 59 im Kataster zwei Flurstük- ke (Fl.st. 47/1 und 47/2) umfaßt, steht das dreigeschossige Gebäude zusätzlich auf einem kleinen rückwärtig angrenzenden Grundstück ~ 59II (Fl.st. 47/3), das eben- falls Teil des Nachlasses ist und rund 15% Gebäudegrundfläche ausmacht. Der An- ordnungsbeschluß des Amtsgerichts bezieht sich allein auf ~ 59 (Fl.st. 47/1 und 47/2). Die Mietzinsverpflichtung des alleinigen Mieters M entstammt seinem Ge- werberaummietvertrag mit X aus dem Jahr 1999. Der Vertrag erfaßt hinsichtlich der vereinbarten Gebrauchsüberlassung (Geschoßfläche für Geschoßfläche) schon mangels sichtbarer baulicher Trennung auch das rückwärtige Grundstück. Dieser Umstand fiel niemandem auf, bis E3 im Sommer 2018 die Unterlagen akribisch durchsah. – Die durch R vereinnahmten Mietzahlungen des M sind nach Abzug von Betriebs- und Verwaltungskosten an den betreibenden Gläubiger Y bis zu des- sen vollständiger Befriedigung (in Höhe des landgerichtlichen Titels) ausgekehrt worden.

E3 wendet sich an M und verklagt diesen auf Zahlung iHv. 15% der Netto- Mieten I/2011 – IX/2013 an E1, E2 und E3; ebenso nimmt E3 auch R und Y auf Zahlung in dieser Höhe an alle Erben in Anspruch. M und R geben ihrem Be- fremden Ausdruck, daß sie nach so langer Zeit noch in Anspruch genommen wer- den. Noch bevor sich weiteres ergibt, fordert M Rückzahlung des Betrages (15% der Netto-Mieten I/2011 – IX/2013) von R sowie von Y.

Haben die Strategien von E3 und M Aussicht auf Erfolg?

Weiß jemand wie ich vorgehen muss? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.



Hey bist du schon weiter gekommen bei der HA? Wir schreiben sie auch grade vllt könnte man sich helfen?