Frage zum Defensivnotstand

Hallo, ich brauche dringenst mal Hilfe bei den Defensivnotstand gem. § 228.
Ich habe da ein Verständnisproblem.

Muss ich bei § 228BGB auch eine umfassende Güterabwägung machen wie bei § 34. Die umfassende Güterabwegung nehme ich vor, indem ich (1) Rangverhältnis (überwiegen) zwischen geschütztes Interesse und beeinträchtigtes Interesse und (2) Grad der drohenden Gefahr bestimme. Richtig ? oder nehme ich keine umfassende Güterabwegung vor. Ich würde keine machen, denn § 34 schützt jedes Rechtsgut und das bedrohte Rechtsgut muss höher sein (z:b. Leben). Dort müsste ich also eine umfassende Abwägung vornehem. Bei § 228 BGB hingegen würde ich keine umfassende Abwägung vornehmen, da der Gesetzgeber mit dieser Regelung das bedrohte Interesse mehr schützt. Allerdings darf dieser nicht unverhältnismäßig sein, d.h. der Schaden darf  nicht außer Verhältnis zu der drohenden Gefahr sein. Genau das verstehe ich nicht, Kann mir bitte jedemand das mit den Schaden einmal erklären, insbesondere dass mit den außer Verhältnis. Woran sehe ich, dass es außer Verhältnis ist.



Schau Dir das einmal in Ruhe an: https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-defensivnotstand-228-bgb Klare Grenzen gibt es da nicht. Aber Menschen kommen natürlich grds. vor Sachen. Sachen mit mehr Wert vor Sachen mit weniger Wert etc.