Frage zu Fall mit „Falscher Schlüssel“

Fall:
 

T entnimmt aus dem Schlüsselkasten seiner neuen Freundin F den Wohnungsschlüssel ihrer ehemaligen Schwiegereltern. Diese hatten vergessen, dass F noch einen Schlüssel besitzt. T weiß, dass die Schwiegereltern im Urlaub sind und betritt mithilfe des Schlüssels deren Wohnung. Er entwendet Geld und Wertsachen.

Lösung: 
Mangels bewusster Entwidmung des Schlüssels durch die ehemaligen Schwiegereltern der F, benutzte T hier keinen "falschen Schlüssel". Damit ist nur der Grundtatbestand des Diebstahls einschlägig.

Meine Frage lautet nun:
wieso wird in der Lösung von bewusster Entwidmung gesprochen? 

Ich dachte der Schlüssel wäre nur dann entwidmet, wenn die Schwiegereltern sich an den Schlüssel erinnert hätten bzw. den Verlust entdeckt haben (was sie in dem Fall nicht haben)
somit wäre der Schlüssel doch ein "falscher Schlüssel" und der Tatbestand gegeben?



Okay hat sich erledigt. 

Habe die Lösung falsch gelesen. In der Lösung steht natürlich, dass KEINE Entwidmung stattgefunden hat. Habe wohl das Wörtchen "mangels" überlesen und gedacht, dass eine Entwidmung vorhanden war. 

Jetzt macht auch alles einen Sinn! Biggrin