Faxnachricht als Sachbeschädigung

Hallo ihr Lieben!
Ich komme in meiner HA einfach nicht weiter. Folgendes Problem:
O will, dass T ihn über das Gemeindeleben der Stadt informiert. T schickt ihm also eine Einladung per Fax zu einem religiösen Fest. O ist sauer, da er nicht über solche Dinge informiert werden möchte. (T weiß davon nichts)
Ich habe eine Sachbeschädigung bejaht, um noch auf das Problem der Einwillung zu stoßen. Dies wird ja erst in der Rechtswidrigkeit geprüft, T hat allerdings doch schon gar keinen Vorsatz bzgl der Sachbeschädigung oder irre ich mich da? Würde die Prüfung dann schon im subj. TB scheitern? Fahrlässige SB gibt es nicht.

Besten Dank und liebe Grüße!


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Nach meinem Kenntnisstand muss die Sache beschädigt, zerstört, oder ihr Erscheinungsbild muss dauerhaft verändert werden. Ich sehe das hier nicht, aber vielleicht spielen technische Kenntnisse eines Faxgeräts eine Rolle, die mir nicht bekannt sind.