zum Sachverhalt: Angenommen Person A ist heute 22 Jahre jung und möchte nun Lehramt studieren.
Er erfährt jedoch, dass im 2. Semester ein Schulpraktikum ansteht und diese ein Erweitertes Führungszeugnis verlangt.
Person A hat jedoch im Alter von 14 Jahren eine Anzeige wegen sexuelle Nötigung bzw. Sexuelle Belästigung
erhalten, welches schließlich bis zum Gericht geführt hat und somit Person A verurteilt wurde. Da jedoch Person A Einsicht gezeigt hat, waren die Worte vom Richter: "ich belasse es bei einer Verwarnung“.
Muss Person A nun (8 Jahre später) irgendetwas befürchten, dass dieses Vergehen in irgendeinem Führungszeugnis steht und somit sein Studium nun doch nicht mehr ausführen kann?
vielen Dank im Voraus
Da müsstest du mal schauen, wie lange Dinge in den jeweiligen Zeugnissen aufgenommen werden. Da gibt es bestimmte Fristen nach denen die Informationen gelöscht werden, diese kenne ich aber auch nicht konkret.