Einwilligung bei § 315 c StGB

Hallo ihr Lieben,
bekomme es irgendwie nicht auf die Kette: 
Kann der Insasse bei § 315 c in die Gefährdung einwilligen? 
Anschließend noch die Frage wie das aussieht mit einer Teilnahme. Diese schon gegeben, wenn er mit zusieht, dass der andere eig schon fahruntüchtig ist oder nur wenn er zum Beispiel "anstachelt" 

Habe Rechtsprechung schon dazu gelesen, aber momentan stehe ich auf dem Schlauch, daher wären vielleicht Erklärungen in vereinfachter Weise gut. 

LG Soffi


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