Dienst- oder Werkvertrag, Körperverletzung

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem mit einem Fallbeispiel:

Angenommen Person A bezahlt Person B, damit er Person C krankenhausreif schlägt.

Würde es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handeln (selbst wenn der Vertrag gem. § 134 nichtig ist)?

Bitte mit den Paragraphen und einer Auslegung von § 611 BGB und § 631 BGB begründen

Vielen Dank im Voraus 

Franz Kunze



Hallo, also Folgendes: Es ist grds erstmal abhängig davon was die Parteien genau ausgemacht haben. Haben sie einen konkreten Erfolg vereinbart den der eine erbringen soll, so handelt es sich um einen Werkvertrag nach 631 bgb. Bei einem Dienstvertrag wird kein bestimmtes Ergebnis geschuldet sondern nur eine Leistung. War bspw ausgemacht, dass der C nach dem Angriff eine gebrochene Nase haben soll, dann handelt es sich um einen Werkvertrag.
Ich hoffe das hilft weiter!