BGB Stellvertretung Betreuer

Hallo liebe Mitglieder,
Ich bearbeite gerade eine Hausarbeit und mir fällt schwer wie ich vorgehen sollte.
ich schildere kurz den Sachverhalt:
M kann aufgrund psychischer Krankheit nicht allein Geachäfte schließen er beauftragt B (Betruer ). B hatte dem M seine Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages erteilt. Als R (Vermieter) und M sich treffen streiten sie sich und R verweigert den Anspruch. 
2 wochen später erfährt R das M einen Betreuer hat und fordert den B auf zu erklären ob er genehmigt oder nicht. B erklärt dass kein Mietvertrag besteht und erklärt sicherheitshalber den Widerruf.
m verlangt Überlassung mit recht ? 
Vielen Dank im voraus! 
 


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Es tut mir leid aber dein Text verwirrt mich ein wenig. Worüber streiten sich R und M? Welchen Anspruch verweigert R? Welches Geschäft soll B auf Nachfrage des R genehmigen? Welche Überlassung wird verlangt?